Niedersachsen stärkt Beteiligungskultur an Hochschulen – NHG-Novelle schafft mehr Mitsprache der Studierenden und der Gremien bei Studium und Lehre
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dieser Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) baut die Landesregierung die Demokratisierung der Hochschulen aus. Das Gesetz habe zum Ziel, die Personalvertretungen, die Gleichstellungsbeauftragten und die Studierenden stärker an den Entscheidungen der Hochschule, insbesondere zu Studium und Lehre zu beteiligen, sagte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Es verbessere die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, schaffe mehr Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen und stärke die Rechte der Senate.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende zentrale Änderungen vor:
- Um die Beteiligung der Studierenden an den Entscheidungen der Hochschule zu verbessern, erhalten diese die Möglichkeit, mit einem Quorum von drei Prozent Themen an den Senat oder andere Entscheidungsorgane heranzutragen. Diese müssen sich dann hochschulöffentlich mit diesen Themen befassen.
- Die Hochschulen erhalten zudem die Option, zusätzlich einen hauptamtlichen Vizepräsidenten für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange einzusetzen. Dieses Amt muss im Einvernehmen mit den Studentinnen und Studenten besetzt werden. Danach müssen die Studierendenvertreter im Senat und die Studienqualitätskommission dem Senatsvorschlag zustimmen.
- Außerdem soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und Studierendenvertreter zukünftig an den Hochschul- und Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen können. Ferner wird eine Interessenvertretung der Promovierenden ermöglicht.
- Um die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen einzudämmen, wird festgeschrieben, dass Hochschulen die Aufgabe haben, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Eine Konkretisierung erfolgt in den Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
- Außerdem werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt und in den Gleichstellungsplänen, die jede Hochschule aufstellen muss, sollen konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen für die Einstellung von zusätzlichen Professorinnen festgelegt werden.
Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić betonte, dass die Hochschulautonomie durch Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen durch die Gesetzesnovelle weiterentwickelt werde.
Zu dem Gesetzentwurf können jetzt die betroffenen Hochschulen und Verbände Stellung nehmen. Danach wird das Gesetz in den Landtag eingebracht.
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erstellt am:
14.04.2015
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