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Niedersachsen stärkt Beteiligungskultur an Hochschulen – NHG-Novelle schafft mehr Mitsprache der Studierenden und der Gremien bei Studium und Lehre

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen zur Verbandsbetei­ligung freigegeben. Mit dieser Novelle des Nie­dersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) baut die Landesregierung die Demokrati­sierung der Hochschulen aus. Das Gesetz habe zum Ziel, die Personalvertretungen, die Gleichstellungsbeauftragten und die Studierenden stärker an den Entscheidungen der Hochschule, insbesondere zu Studium und Lehre zu beteiligen, sagte Wissen­schaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Es verbessere die Perspektiven des wis­senschaftlichen Nachwuchses, schaffe mehr Geschlechtergerechtigkeit an den Hoch­schulen und stärke die Rechte der Senate.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende zentrale Änderungen vor:

- Um die Beteiligung der Studierenden an den Entscheidungen der Hochschule zu ver­bessern, erhalten diese die Möglichkeit, mit einem Quorum von drei Prozent Themen an den Senat oder andere Entscheidungsorgane heranzutragen. Diese müssen sich dann hochschulöffentlich mit diesen Themen befassen.

- Die Hochschulen erhalten zudem die Option, zusätzlich einen hauptamtlichen Vize­präsidenten für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange einzusetzen. Dieses Amt muss im Einvernehmen mit den Studentinnen und Studenten besetzt werden. Danach müssen die Studierendenvertreter im Senat und die Studienquali­tätskommission dem Senatsvorschlag zustimmen.

- Außerdem soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und Studierendenvertreter zukünftig an den Hochschul- und Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen können. Ferner wird eine Interessenvertretung der Promovierenden ermöglicht.

- Um die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen einzudämmen, wird festgeschrieben, dass Hochschulen die Aufgabe haben, für gute Arbeitsbedin­gungen zu sorgen. Eine Konkretisierung erfolgt in den Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kul­tur.

- Außerdem werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt und in den Gleichstel­lungsplänen, die jede Hochschule aufstellen muss, sollen konkrete Ziel- und Zeitvor­stellungen für die Einstellung von zusätzlichen Professorinnen festgelegt werden.

Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić betonte, dass die Hochschulautonomie durch Stär­kung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen durch die Gesetzesnovel­le weiterent­wickelt werde.

Zu dem Gesetzentwurf können jetzt die betroffenen Hochschulen und Verbände Stel­lung nehmen. Danach wird das Gesetz in den Landtag eingebracht.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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