Niedersachsen startet Initiative zur Verbesserung der Finanzsituation der Unikliniken: Auch schwierige Krankheiten mit teurer Diagnostik müssen behandelt werden
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Bundesratsentschließung zur Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken auf den Weg gebracht. Mit dem in der Sitzung vom (heutigen) Dienstag beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für finanzielle Verbesserungen einzusetzen. Die letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene, das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), haben bisher keine relevanten Verbesserungen der Finanzsituation erwirkt. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, die Regelungen des GKV-VSG und des KHSG zeitnah nachzubessern und ggf. einen Fallpauschalen-Zuschlag für Hochschulkliniken und Maximalversorger einzuführen.
Es gehöre zu den besonderen Anforderungen der Hochschulkliniken, jederzeit in der Lage zu sein, auch seltene und besonders schwierige Erkrankungen mit aufwändiger, kostenintensiver Diagnostik zu behandeln sowie rund um die Uhr auch schwerste Notfälle zu versorgen, sagte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Um das im Gesundheitssystem unverzichtbare hochspezialisierte Leistungsspektrum der Hochschulkliniken weiterhin anbieten zu können, müssten die Leistungen angemessen finanziert werden.
Die besonderen Leistungen der Hochschulkliniken werden seitens der Kostenträger derzeit nicht ausreichend refinanziert, weshalb zwei Drittel der Hochschulkliniken in Deutschland ein negatives Jahresergebnis aufweisen. Das jährliche Defizit der Hochschulkliniken lag in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils bei über 100 Millionen Euro. Ursache ist der im Vergleich zu anderen Krankenhäusern überproportionale Anteil besonders aufwändiger und teurer Behandlungen in Unikliniken und anderen Maximalversorgen. Damit verbunden ist ein hoher Aufwand für die ständige Betriebsbereitschaft und die umfassende medizinische Infrastruktur.
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erstellt am:
26.04.2016
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