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Niedersachsen startet Initiative zur Verbesserung der Finanzsituation der Unikliniken: Auch schwierige Krankheiten mit teurer Diagnostik müssen behandelt werden

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Bundesratsentschließung zur Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken auf den Weg gebracht. Mit dem in der Sit­zung vom (heutigen) Dienstag beschlossenen Antrag wird die Bundesregie­rung aufgefordert, sich für finanzielle Verbesserungen einzusetzen. Die letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene, das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), haben bisher keine relevanten Verbes­serungen der Finanzsituation erwirkt. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, die Regelungen des GKV-VSG und des KHSG zeitnah nachzubes­sern und ggf. einen Fallpauschalen-Zuschlag für Hochschulkliniken und Maximalversorger ein­zuführen.

Es gehöre zu den besonderen Anforderungen der Hochschulkliniken, jederzeit in der Lage zu sein, auch seltene und besonders schwierige Erkrankungen mit aufwändiger, kosteninten­siver Diagnostik zu behandeln sowie rund um die Uhr auch schwerste Notfälle zu versorgen, sagte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Um das im Gesundheitssystem un­verzichtbare hochspezialisierte Leistungsspektrum der Hochschulkliniken weiterhin anbieten zu können, müssten die Leistungen angemessen finanziert werden.

Die besonderen Leistungen der Hochschulkliniken werden seitens der Kostenträger derzeit nicht ausreichend refinanziert, weshalb zwei Drittel der Hochschulkliniken in Deutschland ein negatives Jahresergebnis aufweisen. Das jährliche Defizit der Hochschulkliniken lag in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils bei über 100 Millionen Euro. Ursache ist der im Vergleich zu anderen Krankenhäusern überproportionale Anteil besonders aufwändiger und teurer Behand­lungen in Unikliniken und anderen Maximalversorgen. Damit verbunden ist ein hoher Auf­wand für die ständige Betriebsbereitschaft und die umfassende medizinische Infrastruktur.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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