Niedersachsen und Bremen erneuern Vereinbarung zum gegenseitigen Schulbesuch: Ausgleichsbetrag erstmals nach objektiven statistischen Parametern berechnet
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Weg frei gemacht für eine neue „Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen“. Die Vereinbarung regelt, dass niedersächsische und bremische Schülerinnen und Schüler grundsätzlich an den öffentlichen Schulen des jeweiligen anderen Landes aufgenommen werden. Sie tritt mit Wirkung zum 1. August 2018 in Kraft.
Da deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen Schulen in Bremen besuchen als umgekehrt, legt die Vereinbarung einen Ausgleichsbetrag fest, den das Land an Bremen zahlt. Demnach erhält die Hansestadt zukünftig jährlich eine Pauschale in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro für die Aufnahme niedersächsischer Schülerinnen und Schüler.
Erstmals wurde der Ausgleichsbetrag anhand objektiver statistischer Parameter ermittelt. Zugrunde gelegt wurden die durchschnittlichen Personalausgaben je Schülerin und Schüler für alle Schulformen. Die Berufsschulen im Dualen System wurden in dem Bereich, in dem Teilzeitunterricht erteilt wird, aufgrund der geringeren Personalkosten getrennt berechnet. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Verfügung und sind in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 hinterlegt.
Die neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schulbesuch wurde seit Herbst 2016 von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern beider Länder entworfen. Sie ersetzt mit Inkrafttreten die Vorgängervereinbarung aus dem Jahr 1996.
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erstellt am:
29.08.2017
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