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Niedersachsen und Bremen erneuern Vereinbarung zum gegenseitigen Schulbesuch: Ausgleichsbetrag erstmals nach objektiven statistischen Parametern berechnet

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Weg frei gemacht für eine neue „Ver­einbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen“. Die Vereinbarung regelt, dass nieder­sächsische und bremische Schülerinnen und Schüler grundsätzlich an den öffentlichen Schulen des jeweiligen anderen Landes aufgenommen werden. Sie tritt mit Wirkung zum 1. August 2018 in Kraft.

Da deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen Schulen in Bremen besu­chen als umgekehrt, legt die Vereinbarung einen Ausgleichsbetrag fest, den das Land an Bremen zahlt. Demnach erhält die Hansestadt zukünftig jährlich eine Pauschale in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro für die Aufnahme niedersächsischer Schülerinnen und Schüler.

Erstmals wurde der Ausgleichsbetrag anhand objektiver statistischer Parameter ermittelt. Zu­grunde gelegt wurden die durchschnittlichen Personalausgaben je Schülerin und Schüler für alle Schulformen. Die Berufsschulen im Dualen System wurden in dem Bereich, in dem Teil­zeitunterricht erteilt wird, aufgrund der geringeren Personalkosten getrennt berechnet. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Verfügung und sind in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 hin­terlegt.

Die neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schulbesuch wurde seit Herbst 2016 von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern beider Länder entworfen. Sie er­setzt mit Inkrafttreten die Vorgängervereinbarung aus dem Jahr 1996.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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