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Niedersachsen unterstützt Antrag für Mehrstaatigkeit im Bundesrat - Optionsverfahren zur Staatsangehörigkeit soll abgeschafft werden

Einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer sollen bald nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet sein, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einem Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat beizutreten. Zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht soll darüber hinaus auch das sogenannte Optionsverfahren abgeschafft werden. Auch Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen wollen, sollen durch diese Entscheidung nicht mehr automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Schon jetzt gibt es unterschiedliche rechtliche Konstellationen, die die doppelte Staatsangehörigkeit zulassen. Kinder aus gemischt nationalen Partnerschaften müssen sich auch später nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Im Gegensatz dazu müssen sich aber in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die unter bestimmten Voraussetzungen neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sich mit Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das ist das so genannte Optionsverfahren, das ebenfalls Gegenstand des Bundesratsantrags ist. Mit der generellen Zulassung von Mehrstaatigkeit und der damit einhergehenden Abschaffung des Optionsverfahrens, soll diese Ungleichbehandlung beendet werden.

Die niedersächsischen Koalitionsparteien SPD und Grüne hatten sich bereits im Februar im Rahmen ihres Koalitionsvertrages darauf geeinigt, dass sich Niedersachsen auf Bundesebene für Mehrstaatigkeit und für die Abschaffung des Optionsverfahrens einsetzen solle. Die im Mai von der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossene Gesetzesinitiative entspricht der Intention dieser Vereinbarung. Im Juni soll sie von beiden Ländern als Antragsteller in den Bundesrat eingebracht werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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