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Niedersachsen verbessert Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Ein­führung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in den Niedersächsischen Landtag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen die Regelungen des bislang nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Familienpflegezeitgesetzes auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen übertragen werden. Es soll den Betroffenen, die pflegebedürftige nahe Angehörige haben, erleichtert werden, im Beruf zu bleiben und sich zugleich um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern.

Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf die Situation von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter, die von Gewalttaten betroffen sind, verbessert werden. Im Rah­men seiner Fürsorge soll der Dienstherr künftig in bestimmten Fällen die Erfüllung von ge­richtlich zugesprochenen Schmerzensgeldansprüchen gegen zahlungsunfähige Schuldner übernehmen. Er kann dann Rückgriff beim Schädiger nehmen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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