Niedersachsen verbessert Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in den Niedersächsischen Landtag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen die Regelungen des bislang nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Familienpflegezeitgesetzes auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen übertragen werden. Es soll den Betroffenen, die pflegebedürftige nahe Angehörige haben, erleichtert werden, im Beruf zu bleiben und sich zugleich um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern.
Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf die Situation von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter, die von Gewalttaten betroffen sind, verbessert werden. Im Rahmen seiner Fürsorge soll der Dienstherr künftig in bestimmten Fällen die Erfüllung von gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeldansprüchen gegen zahlungsunfähige Schuldner übernehmen. Er kann dann Rückgriff beim Schädiger nehmen.
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erstellt am:
24.05.2017
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