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Niedersächsische Landesregierung beschließt Stabilitätsbericht 2014

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Stabilitätsbericht 2014 beschlossen. Dieser bildet die Grundlage für den fünften Durchgang der jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder und ist bis zum 15. Oktober jeden Jahres vorzulegen. Kernstück des Stabilitätsberichts ist die Darstellung einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Ergänzt werden sie um eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung und eine Darlegung der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kreditaufnahmegrenzen.

Das Land Niedersachsen erfüllt mit dem Kennziffernbündel die Anforderungen des Stabilitätsrates ebenso wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Mit den Beschlüssen zum Haushalt 2015 und zur Mipla 2014 – 2018 hat die Landesregierung den Weg für einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung spätestens im Jahr 2020 weiter verfolgt.

Niedersachsen wird im Vergleich der Länder wie im letzten Jahr eine solide Mittelposition mit deutlichem Sicherheitsabstand zu den Schwellenwerten einnehmen. Die im Ländervergleich schwächeren Werte – insbesondere beim strukturellen Finanzierungssaldo und bei der Kreditfinanzierungsquote – verdeutlichen aber auch den weiterhin bestehenden Konsolidierungsbedarf.

Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium, das im Rahmen der Grundgesetzänderung 2009 zur Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern installiert wurde.

In dem Stabilitätsbericht sind unter anderem vier Kennziffern darzustellen, die der Stabilitätsrat für die regelmäßige Überwachung der öffentlichen Haushalte definiert hat. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Verletzt ein Land bei der Mehrzahl der Kennziffern diese Schwellenwerte, wird das als Warnsignal für eine möglicherweise drohende Haushaltsnotlage („rote Ampel“) gewertet. Die für alle Länder einheitlich definierten Kennziffern sind die Zins-Steuerquote, der Schuldenstand je Einwohner, die Kreditfinanzierungsquote sowie das strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner.

Der Stabilitätsbericht 2014 wird auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht unter www.mf.niedersachsen.de.

Presseinformationen
Stabilitätsbericht 2014

  Stabiltätsbericht
(PDF, 0,37 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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