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Niedersächsische Landesregierung beschließt Stabilitätsbericht 2016

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Stabilitätsbericht 2016 beschlossen. Dieser bildet die Grundlage für den siebten Durchgang der jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder und ist bis zum 15. Oktober jeden Jahres vorzulegen. Kernstück des Stabilitätsberichts ist die Darstellung einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Ergänzt werden sie um eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung und eine Darlegung der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kreditaufnahmegrenzen.

Das Land Niedersachsen erfüllt mit dem Kennziffernbündel die Anforderungen des Stabilitätsrates ebenso wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Mit den Beschlüssen zum Doppelhaushalt 2017/2018 und zur Mipla 2016 – 2020 wird bereits 2018 – und damit zwei Jahre früher als bisher geplant und nach den Vorgaben der Schuldenbremse gefordert – ein Haushaltsausgleich ohne Nettoneuverschuldung gelingen. Zugleich wird das strukturelle Defizit vollständig bis zum Ende des Planungszeitraums zurückgeführt. Außerdem wurde für den gesamten Planungszeitraum ein vollständiger Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben erreicht, so dass sämtliche Planungsjahre zum vierten Mal in Folge ohne offene Deckungslücken abschließen.

Niedersachsen wird im Vergleich der Länder wie in den Vorjahren eine solide Mittelposition einnehmen. Der Verzicht auf eine jährliche Nettokreditaufnahme ab 2018 wirkt sich dabei sowohl auf die Kennziffern als auch im Ländervergleich positiv aus.

Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium zur Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern. In dem Stabilitätsbericht sind unter anderem vier Kennziffern darzustellen, die der Stabilitätsrat für die regelmäßige Überwachung der öffentlichen Haushalte definiert hat. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Verletzt ein Land bei der Mehrzahl der Kennziffern diese Schwellenwerte, wird das als Warnsignal für eine möglicherweise drohende Haushaltsnotlage gewertet. Die für alle Länder einheitlich definierten Kennziffern sind die Zins-Steuerquote, der Schuldenstand je Einwohner, die Kreditfinanzierungsquote sowie das strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner.

Der Stabilitätsbericht 2016 wird auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht (www.mf.niedersachsen.de).

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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