Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Landesregierung will Sicherheit für Klinikpatienten − Bundesratsinitiative sieht mehr Kontrollen und Mitsprache vor

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Stärkung der Patientensicherheit beschlossen. Ziel der Initiative ist es, kriminelles Han­deln in Kliniken künftig früher stoppen zu können. Eine Tötungs-Serie, wie sie sich in Nieder­sachsen im zurückliegenden Jahrzehnt ereignet hat, dürfe nie wieder so viele Menschen in den Tod reißen und so viele Familien ins Unglück stürzen, begründete Niedersachsens Ge­sundheitsministerin Cornelia Rundt den Vorstoß. Die Landesregierung stärke auf vielfältige Art und Weise die Patientensicherheit in Niedersachsen. Auf Landesebene geschieht das beispielsweise mit der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in den Kliniken sowie mit Initiativen für ein verbessertes Meldewesen, mehr Kontrolle bei der Arz­neimittelausgabe, zur Erweiterung der Möglichkeiten bei der Leichenschau sowie einer über­sichtlichen statistischen Erfassung von Todesfällen.

Mit der Bundesratsinitiative will die Landesregierung auch den Bund dazu auffordern, seine Möglichkeiten zur Unterbindung kriminellen Handelns an Kliniken auszuschöpfen – und zwar konkret in zwei Bereichen:

  • Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass eine Pflegekraft ein Ersatzdokument für seine Berufsurkunde erhält, ohne dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. In den entsprechenden Berufsgesetzen (Kranken- und Altenpflegegesetz, Heb­ammengesetz) soll festgeschrieben werden, dass zunächst „Widerrufsgründe“ zu prüfen sind. Bisher kann eine ausstellende Behörde das machen, muss es aber nicht. Aus dem erweiterten Führungszeugnis sind auch laufende Verfahren ersichtlich, so dass für eine möglicherweise gefährliche Person künftig kein Ersatzdokument mehr ausgestellt würde.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll in die derzeit laufende Überarbei­tung der Richtlinie zum Risikomanagement in Krankenhäusern auch gezielt Maßnah­men zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufnehmen. Die bisher be­stehenden Regelungen sind allgemein gehalten und unverbindlich − sie enthalten keine Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Durch eine Erweiterung der Richtlinie soll das Risiko vorsätzlichen kriminellen Handelns in Krankenhäusern auf ein Min­destmaß reduziert werden. Die Kliniken sollen dafür sensibilisiert werden, Gefahren für ihre Patientinnen und Patienten frühzeitig zu erkennen und unverzüglich Maßnah­men zur Vermeidung einzuleiten.

Hintergrund:

In den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst hatte ein Krankenpfleger durch vorsätzliches kriminelles Handeln den Tod etlicher Patientinnen und Patienten herbeigeführt, die Er­mittlungen dauern an. Laut dem unter Beteiligung Niedersachsens entwickelten Gesetz­entwurf zur Krankenhausstrukturreform kommt der Behandlungsqualität in Zukunft eine gesteigerte Bedeutung zu, sie soll auch bei der Krankenhausplanung und -finanzierung berücksichtigt werden. Das wichtige Ziel der Vermeidung von fahrlässigen Behandlungs­fehlern müsse noch um das Ziel der Unterbindung kriminellen Handelns in Krankenhäu­sern ergänzt werden, so Ministerin Cornelia Rundt. Der Bund müsse u.a. durch die Ände­rung der Berufsgesetze der Gesundheitsberufe und durch eine Ergänzung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Risikomanagement die Maßnahmen der Niedersächsischen Landesregierung zur Stärkung der Patientensicherheit flankieren.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln