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Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz soll geändert werden Zuständigkeiten werden neu strukturiert

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes wird zur Verbandsanhörung freigegeben. Das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlos­sen. Im Entwurf werden Richtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen im Katastrophenschutz sowie eine Neustrukturierung der Zuständigkeiten bei Katastrophen in der Umgebung von Atomkraftwerken.

Das Gesetz verpflichtet seit 2001 die zuständigen Katastrophenschutzbehörden, externe Notfallpläne für Betriebe mit besonderem Gefahrenpotenzial zu erstellen. Diese Notfallpläne sollen helfen, bei einem Unfall die Schäden für Menschen, Umwelt und Sachen möglichst einzudämmen, unter Kontrolle zu bringen und Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt einzuleiten. In Niedersachsen sind seitdem externe Notfallpläne für rund 100 Betriebe erstellt worden. Schon jetzt erfolgen Öffentlichkeitsanhörungen bei der Erstellung der externen Sonderpläne und bei deren Aktualisierung im Falle wesentlicher inhaltlicher Änderungen.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll insbesondere eine Richtlinie des Europäischen Parla­ments und des Rates (vom 4. Juli 2012) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfäl­len mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden, die so genannte „Seveso-III-Richtlinie“. Für den Be­reich des Katastrophenschutzes wird erstmals eine Frist von zwei Jahren eingeführt, in der die Betriebe der oberen Klasse die erforderlichen Unterlagen für den externen Notfallplan vorzulegen haben.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Neustrukturierung der Zuständigkei­ten im Falle eines kerntechnischen Unfalls. Die koordinierende Leitung der Katastrophenbekämpfung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen soll künftig vom Innenministerium und den im interministeriellen Krisenstab vertretenen Ministerien wahrgenommen werden.

Vorgegeben werden soll zudem eine verbindliche Frist von drei Jahren für die regelmäßige Überprüfung, Erprobung und Überarbeitung der Katastrophenschutz- und Anschlusspläne des Katastrophenschutzes für die Umgebung von Atomkraftwerken.

Diese Änderungen gehen zurück auf die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu den Folgerungen aus dem Reaktorunfall in Fukushima.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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