Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Opfer von Straftaten erhalten Anspruch auf kostenlose Begleitung: Landesregierung beschließt Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Ent­wurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosozi­ale Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen. Hinter dem sperrigen Titel des Geset­zes verbirgt sich Wichtiges: Bereits seit 2013 können sich in Niedersachsen Opfer von Straf­taten durch psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter unterstützen lassen. Ab dem 1. Januar 2017 haben Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwach­sene, die Opfer von Sexual- und Gewalttaten geworden sind, einen rechtlichen Anspruch auf eine solche kostenlose Begleitung.

Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde Ende 2015 bundesweit eingeführt. Es handelt sich um die professionelle und besonders intensive psychosoziale (nicht rechtliche) Beglei­tung von Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind. Vorrangiges Ziel ist es, Opfer bei ihrem Recht auf Ahndung des erlittenen Unrechts innerhalb des Ermittlungs- und Straf­verfahrens zu unterstützen und sie davor zu schützen, innerhalb des Verfahrens erneut Op­fer zu werden.

In Niedersachsen wird diese Hilfestellung bereits deutlich vor der gesetzlichen Verpflichtung von der „Stiftung Opferhilfe“ und freien Trägern angeboten. Derzeit sind landesweit 28 aus­gebildete psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter aktiv. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete Fachkräfte. Sie müssen staatlich anerkannt sein. Dabei hat der Bund den Ländern die Aufgabe übertragen, die Voraussetzungen für deren Anerkennung und die Anerkennung ihrer Aus- und Weiterbildungen zu regeln. Der Gesetzentwurf der Lan­desregierung stellt sicher, dass Niedersachsen mit seinem bereits etablierten und qualitativ hochwertigen Angebot an psychosozialer Prozessbegleitung weiterhin eine bundesweite Vorreiterrolle auf diesem Gebiet einnimmt. Nach der Verbandsbeteiligung hat es keine we­sentlichen Änderungen am Gesetz gegeben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.10.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln