Rundfunkbeitrag soll ab April 2015 sinken – Landesregierung bringt Zustimmungsgesetz in den Landtag ein
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Kernpunkt des Vertrags ist die Senkung des Rundfunkbeitrags um 0,48 auf 17,50 Euro ab April 2015 bis zum Ende der Beitragsperiode 2016. Mit dieser Reduzierung weichen die Länder leicht vom Votum der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab, die eine Senkung um 0,73 Euro empfohlen hatte. Der Staatsvertrag war zwischen dem 4. und 17. Juli 2014 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet worden.
Durch die geringere Beitragssenkung bleiben die notwendigen finanziellen Spielräume erhalten, um im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung über Anpassungen der Rundfunkbeitragspflicht entscheiden zu können. Dabei sollen insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag geprüft werden. Außerdem werden die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Beitragspflicht, darunter für Kraftfahrzeuge, evaluiert. Dies hatten die Länder zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung 2010 beschlossen.
Mit der maßvollen Reduzierung des Rundfunkbeitrags verbleibt finanzieller Spielraum, um Fragen der Stabilität des Beitrags über die 2016 endende Beitragsperiode hinaus, des Strukturausgleichs zwischen den Rundfunkanstalten sowie einer stufenweisen weiteren Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zu beraten, sobald das Evaluierungsergebnis vorliegt. Mit dieser Entscheidung haben die Regierungschefinnen und -chefs etwa die Hälfte der prognostizierten Mehreinnahmen verplant. Die Differenz zum Vorschlag der KEF steht den Sendern nach einer Selbstverpflichtungserklärung der Intendanten nicht zur Verfügung. Sie wird vielmehr in eine Rücklage eingestellt.
Darüber hinaus sieht der neue Staatsvertrag eine Erhöhung des ARD-internen Finanzausgleichs vor. Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk erhalten einen Finanzausgleich von den ARD-Anstalten nach Maßgabe ihrer Finanzkraft. Die Finanzausgleichsmasse, so haben es die Regierungschefinnen und -chefs beschlossen, wird ab 1. Januar 2017 von bisher einem Prozent des ARD-Nettobeitragsaufkommens auf 1,6 Prozent erhöht.
Sie folgen hiermit einer Empfehlung der KEF, die diese Erhöhung zur finanziellen Absicherung der beiden Sender als dringend notwendig erachtet. Seit vielen Jahren besteht wegen der zu schmalen Basis an Beitragszahlern eine ungenügende Finanzausstattung bei RB und SR. Bislang wurde dieses Defizit intern zumeist punktuell ausgeglichen. Nun soll dies dauerhaft stattfinden, da innerhalb der ARD Mittel vorhanden sind, die eine hinreichende finanzielle Ausstattung der beiden kleinen Anstalten möglich machen.
Auch die weitere Änderung im Staatsvertrag befasst sich mit finanziellen Maßnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der deutsche Finanzierungsbeitrag für den Kultursender Arte wird von bisher 163,71 Millionen auf dann 171,1 Millionen Euro erhöht.
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erstellt am:
21.10.2014
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