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Rundfunkbeitrag soll ab April 2015 sinken – Landesregierung bringt Zustimmungsgesetz in den Landtag ein

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Kernpunkt des Vertrags ist die Senkung des Rundfunkbeitrags um 0,48 auf 17,50 Euro ab April 2015 bis zum Ende der Beitragsperiode 2016. Mit dieser Reduzierung weichen die Länder leicht vom Votum der Kommission zur Ermittlung des Finanzbe­darfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab, die eine Senkung um 0,73 Euro empfohlen hatte. Der Staatsvertrag war zwischen dem 4. und 17. Juli 2014 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter­zeichnet worden.

Durch die geringere Beitragssenkung bleiben die notwendigen finanziellen Spielräume er­halten, um im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung über Anpassungen der Rundfunk­beitragspflicht entscheiden zu können. Dabei sollen insbesondere die Ent­wicklung der Er­träge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haus­halte, der Privatwirt­schaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag geprüft werden. Außerdem werden die Notwendig­keit und Ausgewogenheit der Beitragspflicht, darunter für Kraftfahrzeuge, evalu­iert. Dies hatten die Länder zur Neuord­nung der Rundfunkfinanzie­rung 2010 beschlossen.

Mit der maßvollen Reduzierung des Rundfunkbeitrags verbleibt finanzieller Spielraum, um Fragen der Stabilität des Beitrags über die 2016 endende Beitragsperiode hinaus, des Strukturausgleichs zwischen den Rundfunkanstalten sowie einer stufen­weisen weiteren Re­duzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlichen-rechtli­chen Rundfunk zu beraten, sobald das Evaluierungsergebnis vorliegt. Mit dieser Entscheidung haben die Regierungs­chefinnen und -chefs etwa die Hälfte der prognostizierten Mehreinnahmen verplant. Die Dif­ferenz zum Vorschlag der KEF steht den Sendern nach einer Selbst­verpflichtungserklärung der Intendanten nicht zur Verfügung. Sie wird vielmehr in eine Rücklage eingestellt.

Darüber hinaus sieht der neue Staatsvertrag eine Erhöhung des ARD-internen Finanzaus­gleichs vor. Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk erhalten einen Finanz­ausgleich von den ARD-Anstalten nach Maßgabe ihrer Finanzkraft. Die Finanzausgleichsmasse, so haben es die Regierungschefin­nen und -chefs beschlossen, wird ab 1. Januar 2017 von bis­her einem Prozent des ARD-Nettobeitragsauf­kommens auf 1,6 Prozent erhöht.

Sie folgen hiermit einer Empfehlung der KEF, die diese Erhöhung zur finanziellen Absiche­rung der beiden Sender als dringend notwendig er­achtet. Seit vielen Jahren besteht wegen der zu schmalen Basis an Beitragszahlern eine ungenügende Finanz­ausstattung bei RB und SR. Bislang wurde dieses Defizit intern zumeist punktuell ausgeglichen. Nun soll dies dau­erhaft stattfinden, da innerhalb der ARD Mittel vorhanden sind, die eine hin­reichende finan­zielle Ausstat­tung der beiden kleinen An­stalten möglich machen.

Auch die weitere Änderung im Staatsvertrag befasst sich mit finanziellen Maßnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Der deutsche Finanzie­rungsbeitrag für den Kultursender Arte wird von bisher 163,71 Millionen auf dann 171,1 Millionen Euro erhöht.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.10.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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