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Rundfunkstaatsvertrag: Auch künftig keine regionalisierte Werbung in bundesweiten Fernsehprogrammen in Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag grünes Licht für den 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegeben. Der Vertragstext wird nun dem Landtag zur Un­terrichtung zugeleitet. Mit den Änderungen des Staatsvertrages wird ausdrücklich klarge­stellt, dass in einem bundesweiten Programm regionalisierte Werbung nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird. Die Länder reagieren damit auf entsprechende Auseinanderschal­tungs-Pläne bundesweiter Fernsehsender. Diese Pläne werden durch Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage nach dem Rundfunkstaatsvertrag gedeckt.

In Niedersachsen ist nicht daran gedacht, im Landesmediengesetz von der im Staatsvertrag enthaltenen Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Würden regionale Werbemärkte für bun­desweite Fernsehveranstalter geöffnet, so die Argumentation der Landesregierung, hätte dies negative Auswirkungen auf den lokalen und regionalen Rundfunk sowie die Presse.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden nach der Unterrichtung der Land­tage den Änderungsstaatsvertrag unterzeichnen, Die Neuregelung kann nach der Ratifizie­rung in allen 16 Landesparlamenten zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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