Rundfunkstaatsvertrag: Auch künftig keine regionalisierte Werbung in bundesweiten Fernsehprogrammen in Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag grünes Licht für den 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegeben. Der Vertragstext wird nun dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Mit den Änderungen des Staatsvertrages wird ausdrücklich klargestellt, dass in einem bundesweiten Programm regionalisierte Werbung nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird. Die Länder reagieren damit auf entsprechende Auseinanderschaltungs-Pläne bundesweiter Fernsehsender. Diese Pläne werden durch Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage nach dem Rundfunkstaatsvertrag gedeckt.
In Niedersachsen ist nicht daran gedacht, im Landesmediengesetz von der im Staatsvertrag enthaltenen Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Würden regionale Werbemärkte für bundesweite Fernsehveranstalter geöffnet, so die Argumentation der Landesregierung, hätte dies negative Auswirkungen auf den lokalen und regionalen Rundfunk sowie die Presse.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag unterzeichnen, Die Neuregelung kann nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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erstellt am:
14.07.2015
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