Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Rundfunkstaatsvertragliche Lösung zu regionalisierter Werbung im nationalen Fernsehen

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Montag beschlossen, den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Mit den vorgesehenen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages wird ausdrücklich klargestellt, dass in einem bundesweiten Programm regionalisierte Werbung nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird. Die Länder reagieren damit auf entsprechende Vorhaben nationaler Fernsehsender ihre Werbung zu regionalisieren und eine Rechtsprechung die diese Pläne nach der bisherigen Rechtslage des Rundfunkstaatsvertrages deckt. In Niedersachsen ist nicht daran gedacht, im Landesmediengesetz von der vorgesehenen Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Würden regionale Werbemärkte für bundesweite Fernsehveranstalter geöffnet, so hätte dies negative Auswirkungen auf den lokalen und regionalen Rundfunk, der gemeinsam mit der Presse um regionale Werbepartner konkurriert. Es ist vorgesehen, dass die Neuregelung nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln