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Sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten werden neu geregelt

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Neufassung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ord­nungswidrigkeiten beschlossen. Damit werden Regelungen in diesem Bereich geändert so­wie Bezüge zu den Bußgeldvorschriften in Fachgesetzen aktualisiert.

Nachdem das Tierseuchengesetz durch das Tiergesundheitsgesetz abgelöst, der Rund­funkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt und das Nie­dersächsische Brandschutzgesetz neugefasst worden sind, war der Bezug der in diesen Vorschriften enthaltenen Bußgeldvorschriften auch aus Gründen der Rechtssicherheit zu aktualisieren.

Weiter werden Zuständigkeiten des Landesamtes für Verbraucherschutz für Ordnungs­widrigkeitenverfahren auf die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde verlagert sowie in ge­ringfügigem Umfang Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeitenverfahren im Naturschutzbe­reich von den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten auf die Nationalparkverwaltung des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ übertragen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu diesen geplanten Zu­ständigkeitsverlagerungen, soweit sie die Kommunen betreffen, bereits ihr Einverständnis erklärt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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