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Schröder-Köpf begrüßt Familienunterstützungszentren

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, äußert sich zur Gründung des Familienunterstützungsprogramms wie folgt:

„Derzeit leben mehr als 230.000 Syrerinnen und Syrer als anerkannte Flüchtlinge in Deutschland. Sie alle haben das Recht, ihre Familien nachziehen zu lassen. Entsprechend hoch ist die Antragszahl und damit verbundene Visumsfragen. In den Auslandvertretungen geht wertvolle Zeit mit Erläuterungen über das Verfahren verloren. Auch unvollständige Antragsunterlagen kosten Zeit. Deshalb begrüße ich es sehr, dass das Auswärtige Amt gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sogenannte Familienunterstützungszentren geschaffen hat. In drei Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut erhalten Syrerinnen und Syrer umfassende Unterstützung beim Visumsverfahren zum Familiennachzug und es wird sichergestellt, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Ein weiteres Zentrum ist in Erbil geplant. Durch die Arbeit der Zentren werden Wartezeiten verkürzt. Zudem leistet ihr Unterstützungs- und Beratungsangebot einen wichtigen Beitrag, um syrische Familien von unsicheren und lebensbedrohlichen Wegen nach Deutschland abzuhalten.“

Auf dem Webportal des Auswärtigen Amts für den Familiennachzug syrischer Schutzberechtigter stehen weitere Informationen auch in den Sprachen Englisch und Arabisch zur Verfügung: www.fap.diplo.de

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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