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Schulsanierungsprogramm „KIP 2“: Landesregierung bringt umfangreiche Hilfen für finanzschwache Kommunen auf den Weg

Niedersachsens Kommunen können bis zum Jahr 2022 insgesamt rund 289 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung ihrer Schulinfrastruktur einplanen. Einen entsprechen­den Gesetzentwurf zur zügigen Umsetzung des zweiten Teils des kommunalen Investitions­programms des Bundes („KIP 2“), das Schulsanierungsprogramm, hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Mittwoch auf den Weg in Richtung Landtag gebracht.

Der Gesetzentwurf knüpft an das „KIP 1“ an, das im Innenministerium bereits seit 2015 um­gesetzt wird. Seinerzeit hatte der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bereitgestellt. Bis jetzt konnten in Niedersachsen schon über 500 Einzelprojekte begonnen und umgesetzt werden. Dafür sind rund 100 Millionen Euro an Fördermitteln abgerufen worden. Niedersachsen liegt damit im Ländervergleich in der Spit­zengruppe. Der neue Gesetzentwurf ermögliche es, finanzschwache Kommunen gezielt bei der Sanierung ihrer Bildungsinfrastruktur zu unterstützen, sagte Innenminister Boris Pisto­rius: „Damit können viele Schulgebäude fit für die Zukunft gemacht werden“.

In den Verhandlungen mit dem Bund hatte die Landesregierung einen maßgeblichen Anteil daran, dass auch beim „KIP 2“ optimale Förderbedingungen für die Kommunen erreicht wur­den. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 85 Prozent der Kommunen, die Schulträger sind (379 Städte, Landkreise und Gemeinden), von den Fördermitteln profitieren können. Jetzt seien die Kommunen am Zug. Die Schulträger könnten damit das bewährte Verfahren fortsetzen, sagte Pistorius: „Gerade weil die Umsetzung von ‚KIP 1‘ gut läuft, haben wir uns in den Verhandlungen mit dem Bund erfolgreich für eine ebenso kommunalfreundliche wie bü­rokratiearme Umsetzung des zweiten Programmteils eingesetzt.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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