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„Schwarze Null“ steht in Niedersachsen schon 2016: Finanzminister legt Abschluss des Haushaltsjahres 2016 vor

Das Land Niedersachsen kommt vier Jahre früher als geplant – und nach den Vorgaben der „Schuldenbremse“ erforderlich – ohne neue Schulden aus. Finanzminister Peter-Jürgen Schneider hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag über den Abschluss des Landeshaushalts 2016 unterrichtet. Eine solide Haushaltsplanung unter Berücksichtigung von fachpolitischen Zielsetzungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sicherheit und Integration begleitet durch eine positive Einnahmeentwick­lung, führe nun dazu, dass auf die ursprünglich geplante Nettokreditaufnahme von 480 Millionen Euro verzichtet werden konnte, sagte Schneider. Gegenüber den ursprünglichen Planungen zu Beginn der Legislatur verzichtet Niedersachsen damit auf Nettokreditaufnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Zeitraum 2016 bis 2019.

Die Einnahmen aus Steuern und steuernahen Einnahmen (Länderfinanzausgleich, Bundes­ergänzungszuweisungen, Kfz-Steuer-Kompensation und Förderabgabe) beliefen sich 2016 auf rund 26 Milliarden Euro und fielen damit um rund 1,3 Milliarden Euro höher aus als ver­anschlagt. Damit war die Einnahmeentwicklung mit einem Plus von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr insgesamt dynamischer als die Veränderung auf der Ausgabenseite, die trotz der erforderlichen Mehrausgaben im Zusammenhang mit den Herausforderungen durch den Flüchtlingszuzug auf ein moderateres Maß (plus 3,9 Prozent) begrenzt werden konnte.

Neben der frühzeitigen Realisierung der „schwarzen Null” können 750 Millio­nen Euro für die Gründung eines Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen bei den Universitätsklinika des Landes und anderer Hochschulen in staatlicher Verantwortung bereitgestellt werden. Das sichert insbesondere den dringend notwendigen Investitionen bei der Medizinischen Hoch­schule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen einen beachtlichen Anteil der Finan­zierung noch vor Beginn der Baumaßnahmen.

Über die Verwendung der Mittel für diese dringlichen Sanierungsmaßnahmen und damit zur Vermeidung „impliziter Verschuldung” durch Vermögensverzehr berät der Niedersächsische Landtag demnächst auf Basis eines Gesetzentwurfs der Landesregierung.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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