Sichere Übermittlung digitaler Dokumente: IT.Niedersachsen wird Prüfstelle für Freischaltung besonderer elektronischer Behördenpostfächer
Die niedersächsische Landesregierung hat am 13. Februar 2018 beschlossen, den Landesbetrieb IT.Niedersachsen (ITN) als Prüfstelle für die Freischaltung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs zu bestimmen. Behörden der Landesverwaltung müssen diese besonderen Postfächer einrichten, um künftig sicher elektronisch mit Gerichten und anderen Behörden kommunizieren zu können. Diese Infrastruktur ist ein weiterer Schritt hin zu besserem E-Government und zugleich zu mehr IT-Sicherheit in der Landesverwaltung.
Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund des „Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ („E-Justice-Gesetz") seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Dies sollen die neuen besonderen Behördenpostfächer gewährleisten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.02.2018
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