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Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen – Kabinett beschließt Verbandsanhörung zur sogenannten Pachtpreisbremse

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, das geplante Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG) zur Verbandsanhörung freizugeben. Auf Grundlage einer auf die Länder übergegangenen Gesetzgebungskompetenz möchte die Landesregierung das bestehende Grundstücks- und Pachtverkehrsrecht reformieren und zum Schutz der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen aktiv beitragen.

Der zunehmende Druck auf den Bodenmarkt führt dazu, dass die Preise für landwirtschaftliche Flächen in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, was den finanziellen Druck auf wirtschaftende Familienbetriebe in Niedersachsen erhöht. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es daher, den Anstieg von Boden- und Pachtpreisen zu dämpfen, den vor Ort Wirtschaftenden den Zugriff auf Flächen in der Umgebung zu erleichtern und den landwirtschaftlichen Bodenmarkt insgesamt transparenter zu machen. Mit dem Gesetz ist ebenfalls geplant, eine Lücke in der bestehenden Rechtslage zu schließen und die Kapitalanlage in landwirtschaftliche Fläche durch Anteilskäufe (sogenannte „share-deals“) unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig zu machen.

„Mit dem Gesetz wollen wir sicherstellen, dass Bauernland in Bauernhand bleibt“, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Generell sollen ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte künftig beim Flächenerwerb wirksam privilegiert werden. Sie können deshalb bereits im Vorfeld ihr Interesse an ortsnahen Flächen bekunden und erhalten dann unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht.

Auch das weiterhin bestehende Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG), das nachrangig eintritt, wenn mehrere Kaufinteressenten vorhanden sind, ist darauf ausgelegt, den bisherigen Pächtern, aber auch Junglandwirten und Neueinsteigern einen Flächenerwerb zu ermöglichen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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