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Staatsgerichtshof gibt wichtige Hinweise für zukünftige Aktenvorlagebegehren

Die CDU-Fraktion ist mit ihrem Ziel gescheitert, über eine Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof die Herausgabe sämtlicher Akten im Fall Paschedag zu erzwingen. Darauf hat der Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Staatssekretär Jörg Mielke, nach der mündlichen Verhandlung am (heutigen) Freitag in Bückeburg hingewiesen. Gleichzeitig gab der Staatsgerichtshof wichtige Hinweise, wie zukünftig mit Aktenvorlagebegehren umzugehen sei.

Niedersachsens Verfassungsgericht war in mündlicher Verhandlung der Frage nachgegangen, ob die Landesregierung gegen die Verfassung verstossen hat, indem sie die Herausgabe von rund 4000 Seiten an das Parlament verweigert habe, wie es die CDU-Fraktion behauptet. „Der Staatsgerichtshof hat uns heute bescheinigt, dass wir bei der Zusammenstellung der Unterlagen mehr gemacht haben, als eigentlich notwendig gewesen wäre. Von einem bewussten Verschleiern oder Zurückhalten war nicht die Rede", sagte Mielke.

Allerdings deuteten die Richterinnen und Richter an, dass die Art und Weise, in der die Staatskanzlei die Nichtvorlage von Seiten begründet habe, in einzelnen Fällen nicht ausreichend gewesen sein könnte. „Wir haben uns bei unserem Handeln an den Massstäben orientiert, die der Staatsgerichtshof im Jahr 1996 festgelegt hatte. Sollte das Gericht nun neue Maßstäbe finden, werden wir darauf reagieren und die Entscheidungen zur Nichtvorlage überprüfen. Da wird es aber nur wenig zu korrigieren geben", erwartet der Chef der Staatskanzlei.

Wichtig sei, dass der Staatsgerichtshof festgestellt habe, dass Telefon-Einzelverbindungsnachweise und Auszüge aus Terminkalendern gar nicht sowie eMail-Verkehre nur eingeschränkt vorgelegt werden müssen. „Damit wurde der Opposition dargelegt, wie überzogen ihre Forderungen im Fall Paschedag waren", so Mielke.

Bemerkenswert sei auch gewesen, dass die CDU-Fraktion, die von ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer Jens Nacke in Bückeburg vertreten wurde, erneut auf ein Vergleichsangebot des Gerichts verzichtet habe. Mielke: „Der Präsident des Staatsgerichtshofes hat eindeutig klar gemacht, dass das Ziel, weitere Akteneinsicht zu bekommen, nur auf dem Weg des Vergleichs erfolgreich sein könne. Wir waren stets gesprächsbereit. Herrn Nacke und seiner Fraktion ging es aber vermutlich gar nicht um die Akten."

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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