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Tariftreue- und Vergabegesetz wird angepasst: Sportvereine und Projektträger werden von Vergaberegelungen ausgenommen

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Änderung des Nie­dersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes zugestimmt. Anlass der Novellierung ist zum einen die neue vom Bund veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Zum anderen sollen Empfänger von Subventionen, wie Sportvereine und Projektträger, das Ge­setz zukünftig unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte[i] nicht mehr anwenden müssen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies begründete die Änderung damit, dass Vereine oder Projektträ­ger in der Regel auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen seien. Daher könne man verga­berechtliche Expertise dort nicht verlangen. Für Vergabefehler zu haften, sei ehrenamtlich Tätigen daher auch schwer zuzumuten. Mit der Novellierung werde Rechtsklarheit geschaf­fen.

Die Vorgaben für klassische öffentliche Auftraggeber, wie das Land oder die Kommunen, bleiben erhalten.


[i] Die EU-Schwellenwerte betragen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zurzeit 209 000 Euro und für Bauaufträge 5,225 Millionen Euro (jeweils netto).

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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