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Technische Informationsbibliothek in Hannover wird Stiftung

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes über die Stiftung „Technische Informationsbibliothek (TIB)“ zur Landtagsbefassung freigegeben. Mit dem Gesetz wird die TIB in die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts überführt.

Damit erhält sie die für ihre Weiterentwicklung als Deutsche Zentrale Fachbibliothek für Technik und Naturwissenschaften notwendige Autonomie und Gestaltungsfreiheit. Im Gesetz ist zudem vorgesehen, die Universitätsbibliothek Hannover in die Stiftung zu integrieren. Dadurch ermöglicht das Gesetz, die bereits bestehenden und effizienten gemeinsamen Strukturen mit der lokalen Literatur- und Informationsversorgung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität zu erhalten. Diese Aufgaben nehmen die beiden Bibliotheken bereits seit Jahrzehnten zusammen wahr. Sie sind eng aufeinander abgestimmt und organisatorisch verzahnt. Die Integration der Universitätsbibliothek in die Stiftung ist daher ein konsequenter Schritt, die vielfältigen Synergieeffekte zwischen der internationalen, nationalen und regionalen Literatur- und Informationsversorgung künftig noch besser zu nutzen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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