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Transparente Bewirtschaftung von zweckgebundenen Drittmitteln im Landeshaushalt

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Gründung eines „Sondervermögens zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen“ beschlossen. Das Sondervermögen erleichtert zukünftig die Verwendung von zweckgebundenen Drittmitteln und ist ein weiterer Baustein in der Vorbereitung des Landes auf die ab 2020 geltende sogenannte Schuldenbremse.

Hintergrund ist die Tatsache, dass vom Land vereinnahmte EU- und Bundesmittel oftmals auf Grund der jeweiligen Zahlungsmodalitäten nicht im Jahr der Einnahme an die endgültigen Empfänger ausgeschüttet werden, sondern erst zeitversetzt in darauffolgenden Haushaltsjahren. Dies schafft Intransparenz bei der ansonsten nach Kalenderjahren in Einnahmen und Ausgaben gegliederten Haushaltsführung (Jährlichkeitsprinzip). Im Hinblick auf die Schuldenbremse sollen diese überjährigen Effekte vermieden werden. Indem die zweckgebundenen Einnahmen zukünftig im Sondervermögen vereinnahmt werden, stehen sie unabhängig vom Haushaltsjahr zur Verfügung.

Das Sondervermögen wird gegründet für die Verausgabung von EU-Mitteln sowie von Bundeszuweisungen im Bereich Verkehr nach dem Entflechtungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz. Es betrifft die Einzelpläne des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums sowie des Niedersächsischen Umweltministeriums.

Für die Einbringung in den Landtag wird eine sofortige Ausschussüberweisung beantragt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.05.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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