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Transparenz: Bürgerinnen und Bürger erhalten Zugang zu amtlichen Informationen

Landesregierung beschließt Entwurf eines Informationszugangsgesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Infor­mationszugangsgesetzes (auch: Transparenzgesetz) beschlossen. Bürgerinnen und Bürger erhalten danach einen Aus­kunftsanspruch gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Noch einfacher wird es künftig sein, wenn Bürgerinnen und Bürger die zentralen Inhalte über ein öffentliches Register im Internet recherchieren können.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als „Bürgergesetz“. Wissen sei die Grundlage für die Teilnahme an Demokratie und für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Egal, ob die Informationen die Menschen auf Antrag oder über das Informati­onsregister die Bürgerinnen und Bürger erreichen, dienten sie immer auch dem kritischen Dialog in einer offenen Gesellschaft, sagte Niewisch-Lennartz. Das Gesetz sei ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie.

Interessierte müssen laut Gesetzentwurf keine besonderen Gründe vortragen, um Informati­onen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Auch Bürgerinitiativen sollen einen Informationszugangsanspruch erhalten. Ganz kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Dem Aufwand der Behörde muss Rechnung getragen und einem Missbrauch soll vorgebeugt werden.

Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für personenbezoge­ne Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe der Information nicht zu­stimmt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin bei einigen Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen Stellung Ausnahmen vom Informationsanspruch vor. Während zum Beispiel ein solcher Anspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und Gemeindever­bänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten, Strafverfol­gungsbehör­den, Finanzbehörden oder Bildungseinrichtungen nur teilweise oder gar nicht.

Das Gesetz sieht vor, dass die Verwaltungen zukünftig alle wesentlichen Informationen in ein allgemein zugängliches zentrales Informationsregister einstellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten. Auch das Transparenzgesetz wird – wie die meisten Gesetzentwürfe und Verordnungen – auf der Website http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/ veröffent­licht.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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