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Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens - Entwurf eines Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule

Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Gesetzentwurf über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule zugestimmt. Der Entwurf geht nun in die Verbandsbeteiligung. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände zur Erstattung ihrer Kosten wurde von den Kabinettsmitgliedern ebenfalls gebilligt. Der Entwurf sieht einen finanziellen Ausgleich für die Investitionen an Schulen in Kommunen vor, der noch im laufenden Haushaltsjahr 11,7 Millionen Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016 jährlich 20 Millionen Euro beträgt. Das Land zahlt den Schulträgern, die auch gleichzeitig Träger der Jugendhilfe sind, außerdem als freiwillige Leistung eine jährliche Inklusionspauschale, um sie bei ihren Personalkosten im Zusammenhang mit der inklusiven Schule zu unterstützen. Hier sind für 2015 anteilig 5,8 Millionen und ab dem Haushaltsjahr 2016 jeweils 10 Millionen Euro vorgesehen. Bis zum 31. Juli 2018 findet eine Überprüfung der Förderung statt. Insgesamt unterstützt das Land die Schulträger in diesem Jahr mit 17,5 Millionen Euro und ab 2016 mit 30 Millionen Euro jährlich bei der Umsetzung der Inklusion.
Mit dem Gesetz folge das Land dem Konnexitätsprinzip und komme damit seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nach, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die Schulträger engagierten sich vorbildlich bei der baulichen Umgestaltung der Schulen, um Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung den Besuch der inklusiven Schulen zu erleichtern. Die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen sei in großer Übereinstimmung getroffen worden. Land und Kommunen seien sich einig, dass die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Gemeinsam werde für eine erfolgreiche Umsetzung der inklusiven Schule gesorgt.
Zum Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012 ist in Niedersachsen der schulische Teil des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im niedersächsischen Schulrecht umgesetzt worden. In der Folge werden öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft schrittweise umgestaltet. Die schulische Inklusion erfordert eine Umgestaltung des von den kommunalen Schulträgern vorzuhaltenden Schulangebots. Bei den Kommunen entstehen vor allem Mehrausgaben für die Herstellung von Barrierefreiheit, z.B. durch den Einbau von Rampen, Aufzügen, optischen und taktilen Leitsystemen und – in vielen Fällen – für die Bereitstellung zusätzlicher Unterrichtsräume etwa für die Arbeit in Kleingruppen. Je nach Behinderung der Schülerinnen und Schüler können die inklusionsbedingten Mehrkosten sehr unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt über die Inklusionspauschale die systemische Unterstützung der schulischen Inklusion durch nichtlehrendes Personal.
Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände befinden sich gegenwärtig in weiteren Verhandlungen über die Kostentragung für andere ungeklärte Fragen, z.B. zur sozialen Arbeit an Schulen, zur Übertragung von Aufgaben der Schulverwaltung auf die Schulen, zur EDV-Ausstattung in Schulen, zur Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen u.a. Auch hier soll zeitnah eine Vereinbarung erfolgen.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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