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Vergabe von Studienplätzen wird schnell und transparent – Kabinett stimmt Entwurf eines Staatsvertrags über gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zu

Die Landesregierung hat dem neuen Staatsvertrag der Länder über die gemeinsame Stiftung für Hochschulzulassung zugestimmt. Mit dem Staatsvertrag wird unter anderem die Rechtsgrundlage für die zentrale Vergabe von grundständigen Studiengängen des Zentralen Verfahrens für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie unter dem Dach des Dialogorientierten Serviceverfahrens geschaffen. Der Staatsvertrag wird voraussichtlich am 17. März 2016 unterzeichnet.

Ziel der gemeinsamen Koordinierung aller grundständigen Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren sei es, die Vergabe von Studienplätzen schnell, einfach und transparent zu gestalten, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić.

Durch das Dialogorientierte Serviceverfahren wurde bei der Stiftung für Hochschulzulassung eine Plattform geschaffen, die die Mehrfachbewerbungen für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge abgleicht. Nach Bildung und Freigabe der Ranglisten durch die Hochschulen werden die Zulassungsangebote für Bewerberinnen und Bewerber im Dialogorientierten Serviceverfahren koordiniert. Nimmt eine Bewerberin oder ein Bewerber mit mehreren Zulassungsangeboten eines der Angebote an, werden die übrigen Plätze frei und automatisch nachrückenden Bewerberinnen oder Bewerbern angeboten. So werden langwierige Nachrückverfahren vermieden. Bis 2018 sollen alle deutschen Hochschulen an dem neuen Zulassungsverfahren teilnehmen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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