Weg vom Lebensalter, hin zur beruflichen Erfahrung: Kabinett billigt grundlegende Reform des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des niedersächsischen Besoldungsrechts zugestimmt. Das Gesetz setzt insbesondere die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht um. Das Kernstück der Reform liegt daher in der Abkehr vom Lebensalter als maßgeblichem Besoldungskriterium. Künftig wird sich die Besoldung an der beruflichen Erfahrung der Beamtin oder des Beamten ausrichten. Dabei werden auch Vordienstzeiten oder aus sozialen Gründen zu berücksichtigende Zeiten angerechnet. So sind beispielsweise Zeiten für Kinderbetreuung und Pflege mit jeweils bis zu drei Jahren zu berücksichtigen. Die bisherige Struktur der Grundgehaltstabelle mit zwölf Stufen und Aufstiegsintervallen von zwei, drei und vier Jahren wird beibehalten.
Daneben ergeben sich aus dem Gesetz für den kommunalen Bereich wesentliche Verbesserungen. So ermöglicht die Neuregelung zu den Prämien und Zulagen für besondere Leistungen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die den Kommunen in der Praxis eine Gleichbehandlung der Leistungsbezahlung von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten ermöglicht. Für Beamtinnen und Beamte im Feuerwehrdienst sowie für Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister mit dem Einstiegsamt A5 enthält der Gesetzentwurf finanzielle Verbesserungen.
Durch die Reform wird das Besoldungsrecht künftig in einem Gesetzeswerk umfassend geregelt. Der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, aber auch den Interessen der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter wird – unter weitgehender Übernahme der bisherigen Grundstrukturen – Rechnung getragen. Ziel der Neuregelung ist, die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen durch ein transparentes und sachgerechtes Besoldungsrecht weiter zu stärken.
Der Gesetzentwurf ist zur Verbandsbeteiligung freigegeben, der Landtag wird unterrichtet.
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erstellt am:
13.01.2015
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