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Zu dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Weservertiefung erklärt die Sprecherin der Niedersächsischen Landesregierung, Anke Pörksen:

„Der EuGH hat in seinem heutigen Urteil klargestellt, dass das Verschlechterungsverbot sowie die Verbesserungspflicht der Wasserrahmenrichtlinie nicht nur politische Ziele, sondern verbindliche Maßstäbe für einzelne Vorhaben sind. Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die damit geschaffene Rechtssicherheit.

Der EuGH betont sowohl die Verpflichtung, eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern, als auch die Verpflichtung, die Wasserkörper zu schützen, zu verbessern und zu sanieren. Für die Landesregierung ist das eine dringende Aufforderung, noch intensiver als bislang daran zu arbeiten, schädliche Umweltfolgen von wasserbaulichen Maßnahmen möglichst weitgehend zu reduzieren bzw. auszugleichen. Das Land Niedersachsen hat, da sind sich alle Verantwortlichen einig, ein hohes Interesse daran, dass auch die größeren Flüsse wie Elbe, Weser und Ems eine immer bessere Wasserqualität aufweisen, aber auch daran, die Wirtschaftlichkeit der niedersächsischen maritimen Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Insgesamt sind in Niedersachsen nach einer Untersuchung der Jade-Hochschule über 40.000 Arbeitsplätze von der maritimen Wirtschaft abhängig, andere Erhebungen gehen sogar von über 70.000 Arbeitsplätzen aus. Im Hinblick auf die Ems unternimmt das Land derzeit große Anstrengungen, Ökologie und Ökonomie in Einklang zu bringen.

Der EuGH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wasserrahmenrichtlinie auch bei zu erwartender Verschlechterungswirkung Ausnahmeregelungen im berechtigten öffentlichen Interesse ermöglicht. Die Niedersächsische Landesregierung geht insofern davon aus, dass wasserbauliche Projekte, an denen ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, auch zukünftig möglich sind, allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen.

Die für die wasserbaulichen Maßnahmen zuständigen Behörden des Bundes als Träger des Vorhabens sind jetzt aufgefordert, das Urteil in ihre Planungen einzubeziehen und diese soweit notwendig nachzubessern.

Unabhängig von den konkreten Folgen des heutigen Urteils wiederholt die Niedersächsische Landesregierung ihr Plädoyer für eine Intensivierung der norddeutschen Hafenkooperation. Eine enge Zusammenarbeit der Häfen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen kann allen Beteiligten und der Ökologie nutzen.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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