Zukunftsinvestitionen in Gigabitnetzen: Landesregierung bildet Sondervermögen zur Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen und für die Hochschulmedizin
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Gründung eines „Sondervermögen zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ beschlossen. Dieses Sondervermögen soll den Ausbau der digitalen Infrastruktur in derzeit und absehbar unterversorgten Gebieten des Landes sowie bei der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung sicherstellen.
Laut Gesetzestext sollen bis spätestens 2025 Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als einem Gigabit pro Sekunde im gesamten Landesgebiet ermöglicht werden. Eine flächendeckende Breitbandversorgung beschleunigt Wachstum und Innovation in allen Wirtschaftszweigen und gibt der Bevölkerung neue Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Teilhabe. Der flächendeckende Ausbau mit hochleistungsfähigen Gigabitnetzen ist zudem eine wesentliche Voraussetzung, um die Verfügbarkeit des neuen Mobilfunkstandards 5G zügig herzustellen. Das Sondervermögen ermöglicht in Gebieten, in denen privatwirtschaftliche Investitionen absehbar nicht erfolgen werden, eine zielgerichtete Förderung.
Darüber hinaus ist ein Ausbau von zentralen IT-Infrastrukturen und Basisdiensten für die Verwaltung erforderlich. Mit dem Sondervermögen sollen Investitionsmaßnahmen zur Optimierung künftig digitaler Verwaltungsprozesse, zur Weiterentwicklung einer übergreifenden Kommunikation mit dem Ziel der zeitgerechten und wirtschaftlichen Konsolidierung und zur Modernisierung der IT der Landesverwaltung finanziert werden. Auch Investitionsfördermaßnahmen zum Ausbau der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf kommunaler Ebene sowie außerhalb des Verwaltungsbereiches sollen ermöglicht werden, um Digitalisierungsprojekte zu erproben.
In einem ersten Schritt sollen dem neuen Sondervermögen 500 Millionen Euro im Laufe dieses Jahres zugeführt werden. Es ist in Aussicht genommen, dass das Sondervermögen bis zum Jahr 2022 auf insgesamt eine Milliarde Euro ansteigen soll.
Zudem hat die Landesregierung beschlossen, dem „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ 300 Millionen Euro zuzuführen. Damit soll die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen bei den Hochschulkliniken in Hannover und Göttingen im Bereich der Krankenhausversorgung ermöglicht werden. Dem Sondervermögen wurden für diesen Zweck im Haushaltsjahr 2017 bereits 600 Millionen Euro zugeführt.
Der Gesetzentwurf wird mit der kommenden Landtagssitzung im Mai eingebracht. Ziel ist eine Verabschiedung durch den Landtag noch vor der Sommerpause. Die Finanzierung der Maßnahmen wird durch einen Überschuss des Jahresabschlusses 2017 ermöglicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.04.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833