Zukunftsweisende Reform der Finanzverwaltung: OFD wird aufgelöst, Aufgaben Steuern und Bau werden zwei neuen Landesämtern übertragen
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) zum 1. Oktober dieses Jahres aufzulösen und deren Aufgaben einerseits auf das zeitgleich zu gründende Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), andererseits auf das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) zu übertragen. Damit werden Aufbauorganisation und Arbeitsabläufe in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung sowie in der Steuerverwaltung insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung zukunftsfähig gemacht. Durch die organisatorische Trennung der Bereiche Bau und Steuern sollen Arbeitsergebnisse effizienter, Arbeitszufriedenheit und Motivation der Beschäftigten verbessert werden.
Mit dem aktuellen Beschluss geht die Modernisierung des Geschäftsbereichs des Finanzministeriums weiter: Bereits im Jahr 2016 wurden die Bezüge- und Versorgungsverwaltung aus der OFD ausgegliedert und in ein eigenständiges Landesamt (NLBV) überführt. Die jetzt beschlossene Auflösung der OFD unter gleichzeitiger Gründung zweier weiterer Landesämter vollendet diesen Strukturwandel. Beide Landesämter werden mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 als klassische Mittelbehörden errichtet, über die das Finanzministerium die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.
Der Dienstsitz der Präsidentin oder des Präsidenten des NLBL wird Hannover sein. Das Landesamt wird rund 330 Beschäftigte (etwa 300 Vollzeiteinheiten/VZE) haben. Dem NLBL werden die acht staatlichen Bauämter mit der operativen Aufgabenwahrnehmung in der Fläche unterstehen.
Die Dienstsitze der Präsidentin oder des Präsidenten des LStN werden Hannover und Oldenburg sein. Das Landesamt wird rund 580 Beschäftigte (etwa 550 VZE) haben. Im Zuge der Umorganisation werden innerhalb des LStN drei Abteilungen geschaffen. Neben den Abteilungen für Zentrale Aufgaben sowie der Abteilung Steuer wird eine eigenständige IT-Abteilung errichtet, um damit dem stetig ansteigenden Digitalisierungsgrad innerhalb der Steuerverwaltung gerecht zu werden. Dem LStN unterstehen in der Fläche 57 Veranlagungsfinanzämter, sechs Finanzämter für Großbetriebsprüfungen, vier Finanzämter für Fahndung und Strafsachen sowie die Steuerakademie in Bad Eilsen.
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erstellt am:
24.05.2017
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