Zusätzlicher Anreiz zur Altenpflege-Ausbildung: Umlageverfahren beseitigt Wettbewerbsnachteile und schafft mehr Gerechtigkeit
Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf für eine Umlage in der Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Bedarf an Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraussichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden – unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Einführung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit.
Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen abhängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.
Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.
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erstellt am:
07.10.2015
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