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Heister-Neumann: „Wir unterstützen die Weiterentwicklung der Schulen der Katholischen Kirche"
Änderung von Bestimmungen zum Konkordat

HANNOVER. Die Landesregierung plant eine Anpassung der  bestehenden Verträge mit der Katholischen Kirche (Konkordat) in Bezug auf Status und Standorte einiger Schulen. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechenden Vertragsentwürfe auf den Weg gebracht. Die Veränderungen betreffen zwei Gymnasien in Wolfsburg und Twistringen sowie Haupt- und Realschulen in Trägerschaft der Katholischen Kirche. Das Kultusministerium hatte sich zuvor mit der Katholischen Kirche über die Vertragsdetails verständigt. "Wir unterstützen die von der Katholischen Kirche angestrebte Weiterentwicklung der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung schließen wir in enger Abstimmung mit der Katholischen Kirche den mehrjährigen Umstellungsprozess nach Abschaffung der Orientierungsstufe ab", sagte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann. 

Die Änderung der Konkordatsbestimmungen betreffen die Wolfsburger Eichendorffschule in kirchlicher sowie das Gymnasium Twistringen in öffentlicher Trägerschaft. Beide Schulen sollen hinsichtlich Status und Finanzierung dem Gymnasium Josephinum in Hildesheim gleichgestellt werden. Dort erstattet das Land die Kosten für Lehrkräfte, ist aber nicht an den Sachkosten beteiligt.

Mit einer weiteren Änderung erhält die Katholische Kirche das Recht, zwei der Haupt- und Realschulen in ihrer Trägerschaft um einen Gymnasialzweig zu einer Kooperativen Gesamtschule zu erweitern. Die Standorte sind noch nicht festgelegt.

Die jetzt eingeleiteten Vertragsänderungen resultieren aus der Abschaffung der Orientierungsstufe 2004. Damals waren der Katholischen Kirche Kompensationen für den Rückgang der Schülerzahlen an den Konkordatsschulen eingeräumt worden.

Die Vertragsentwürfe werden nun zunächst dem Landtag übersandt, bevor das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung der Verträge eingeleitet wird.

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