Aus dem NSOG wird das „Gesetz über die Abwehr von Gefahren“: Klarere Regeln, mehr Transparenz und Anpassung an EU-Recht
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NSOG) und anderer Gesetze zur Verbandsanhörung freigegeben. Ziel der Novelle sei es, so Innenminister Boris Pistorius, für die Polizei und die Verwaltungsbehörden ein modernes Gesetz mit den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Befugnissen und Maßnahmen zu schaffen. Zugleich sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit einer erheblich erhöhten Transparenz und Übersichtlichkeit des Gesetzes gestärkt werden. Diese Zielsetzung wird bereits mit dem künftigen Gesetzesnamen – „Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ (NGefAG) – zum Ausdruck gebracht.
Der inhaltlich entbehrliche und verfassungsrechtlich umstrittene Rechtsbegriff der „öffentlichen Ordnung“ wird gestrichen und der Katalog der Standardmaßnahmen angepasst. Letzteres ist erforderlich, wenn gefahrenabwehrrechtliche Instrumente über die Generalklausel eingeführt sind und sich über einen langen Zeitraum bewährt haben. Sie bedürfen dann einer speziellen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Das gilt für die Gefährderansprache, das Gefährderanschreiben sowie die Meldeauflage. Diese Befugnisse werden derzeit auf die Generalklausel gestützt und sollen – bundesweit erstmalig – eine ausdrückliche Rechtsgrundlage erhalten.
Die Bestimmungen zur Wegweisung und zum Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt werden zum besseren Schutz bedrohter Personen künftig in einer eigenen Norm zusammengefasst und differenzierter ausgestaltet. So werden die Dauer der Wegweisung, die Angebote zur Beratung und eine mögliche Ausweitung des Umfangs des Betretungs- und Aufenthaltsverbots auf Arbeitsstätten, Schulen oder vergleichbare Orte neu geregelt.
Die Dauer von Ingewahrsamnahmen wird im Regelfall auf vier Tage beschränkt. Zudem erweitert eine neue Regelung die parlamentarische Kontrolle von Gewahrsamseinrichtungen der Polizei durch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht der Mitglieder des Innenausschusses des Landtages.
Für die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte werden klarere Anforderungen normiert. Zum besseren Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten vor gewalttätigen Übergriffen wird auch in Niedersachsen eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von mobiler Videotechnik, die am Körper getragen wird – die so genannten Body-Cams – eingeführt. Die verfassungsrechtlich umstrittene Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen wird demgegenüber gestrichen.
Neben neuen differenzierten Regelungen zur Datenerhebung mittels Vertrauenspersonen – beispielsweise zur Auswahl, Dokumentation und Beendigung der Zusammenarbeit – wird auch für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet eine einschränkende Regelung getroffen.
Schließlich werden mit dem Gesetzentwurf mehrere Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt, die sich mit Erleichterungen des Datenaustauschs und der Entwicklung gemeinsamer Standards für den Datenschutz im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der Europäischen Union in Strafsachen befassen.
Mit diesem modernen Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das wichtige gesetzgeberische Ziel, auch zukünftig eine bürgernahe, qualifizierte und effektive Tätigkeit der Polizei und der Gefahrenabwehrbehörden sicherzustellen, sagte Pistorius.
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erstellt am:
22.03.2016
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