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Pilotprojekt "Einfacher zum Wohngeld"

2009 haben vier Bundesländer und zwölf Kommunen gemeinsam mit der Bun­des­regierung und dem Nationalen Normenkontrollrat Vereinfachungsmöglich­keiten für die Beantragung und Bearbeitung von Wohngeld identifiziert. Ziel war die ganzheitliche Betrachtung des Prozesses über alle Ebenen (Bund, Land, Kommune), um bürokratische Belastungen zu identifizieren und festzu­stellen, wer welchen Beitrag zur Entlastung der Betroffenen leisten kann. Das Statisti­sche Bundesamt hat mithilfe des Standardkosten-Modells den zeitlichen Auf­wand abgeschätzt, der bei der Beantragung von Wohngeld nach dem Bun­des-Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung ent­steht.

Niedersachsen hat mit den Städten Braunschweig und Melle, dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und der Staatskanz­lei an diesem Pilotprojekt teilgenommen. Dabei wurde die kommunale Arbeits­weise ohne Vorbehalte offengelegt. Insbesondere die Rückkopplung der tägli­chen Erfah­rungen als Vollzugsbehörde vor Ort und damit die erstmalige ebe­nenübergreifende Zusammenarbeit machte die Besonderheit dieses Projekts aus.

Die Ergebnisse des Projekts zeigen, dass

  • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommu­nen möglich ist: Es wurden Maßnahmen identifiziert, mit de­nen Regelung und Verfahren einfacher und serviceorientierter gestal­tet werden können;
  • die Transparenz über Vollzugsprozesse und Praxisbeispiele in der Ver­waltung ermöglicht, Unterschiede festzustellen, Vereinfachungs­vorschläge zu entwickeln und voneinander zu lernen;
  • durch die Rückkopplung der Vollzugserfahrungen mit den bundesrechtli­chen Vorgaben wertvolle Hinweise zur Vereinfachung von Bundesrecht gewonnen werden können.

Bei der landesinternen Betrachtung der Vereinfachungsvorschläge wurde deut­lich, dass die überwiegende Anzahl von Vorschlägen hier bereits praktiziert wird.

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