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Auch Ungarn und Slowakei müssen Geflüchtete aufnehmen – Doris Schröder-Köpf zum EuGH-Urteil: „Möglicher Impuls für weiteren Fortschritt“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. September 2017 entschieden, dass auch Ungarn und die Slowakei verpflichtet sind, geflüchtete Menschen kraft EU-Beschlusses vom September 2015 aufzunehmen. Beide Länder hatten gegen diesen Beschluss, der die Umverteilung von 120.000 Menschen aus Griechenland und Italien vorsieht, Klage eingereicht. Der EuGH befand nun, dass die Entscheidung zugunsten einer Aufnahmequote damals rechtens war.

Niedersachsens Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, begrüßt das EuGH-Urteil ausdrücklich, das sich als Impuls für weitere Fortschritte in der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik erweisen könnte: „Das Urteil zeigt: Kein EU-Mitglied kann sich dem gemeinsamen europäischen Solidaritätsgebot so einfach entziehen. Auch wenn abzuwarten bleibt, ob die beiden Länder – ebenso wie auch Polen und Tschechien – ihre renitente Haltung tatsächlich aufgeben werden, zeigt die Entscheidung des EuGH doch klar den Weg zu einem gerechteren, verbindlichen Verteilungsplan und langfristig zu einem ebenso verlässlichen Asylsystem in Europa.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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