Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Bürgerfreundlichkeit und Beseitigung von Investitionshindernissen – Landesregierung beschließt Bundesratsinitiativen

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, zusammen mit den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen zwei Gesetzesinitiativen zur Änderung der VwGO in den Bundesrat einzubringen.

Justizministerin Havliza betonte, die angestrebten Änderungen seien gut für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. „Sie können dadurch Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand einfacher geltend machen als bisher. Gerichtsverfahren für bestimmte Planfeststellungsverfahren werden beschleunigt. Davon profitiert die niedersächsische Wirtschaft.“

Vorgesehen sind insbesondere die folgenden Neuerungen:

Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und zur Beseitigung von Investitionshindernissen soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte (beziehungsweise der Verwaltungsgerichtshöfe) erweitert werden. Dadurch würden beispielsweise Verwaltungsstreitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für niedersächsische Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 t Tragfähigkeit zugänglich sind, direkt vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt. Durch die Verkürzung des Instanzenzuges sollen entsprechende Gerichtsverfahren erheblich beschleunigt werden.

Auch die Bürgerfreundlichkeit steht im Fokus der Gesetzesinitiativen: Für die Verfolgung von Ersatzansprüchen gegen die öffentliche Hand soll ein sogenanntes Adhäsionsverfahren im Verwaltungsprozess eingeführt werden. Dieses eröffnet die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche bereit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit zu verfolgen. Bisher sind für diese Ersatzforderungen gesonderte Klagen vor den Zivilgerichten erforderlich.

Auf die besondere personelle Situation und Belastung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll besser reagiert werden können: Bislang müssen bei verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mindestens zwei bei dem zuständigen Verwaltungsgericht auf Lebenszeit ernannte Richter mitwirken. Diese Vorgabe soll vorübergehend – bis Ende des Jahres 2022 – gelockert werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln