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Bundesratsinitiative: Niedersachsen setzt sich für bundeseinheitliche Gebühren- und Entgeltfreiheit bei Aufstiegsqualifikationen ein

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Neuregelung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen: Demnach soll der Bund nicht nur wie geplant die bisherigen Zuschüsse für Prü­fungsgebühren erhöhen, sondern diese künftig vollständig übernehmen.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann sagte, die Stärkung der beruflichen Bildung sei ange­sichts des zunehmenden Fachkräftemangels eine der zentralen Herausforderungen für die Wirtschaft. Eine Befreiung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Aufstiegsqualifikatio­nen sei daher zeitgemäß und erforderlich. Zudem sei dies ein wichtiges Zeichen auf dem Weg zur Gleichbehandlung von akademischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung.

Vor diesem Hintergrund sieht die Initiative vor, die Zuschüsse für Lehrgangs- und Prüfungs­gebühren bundeseinheitlich von 40 auf 100 Prozent zu erhöhen. Auch die Zuschüsse zu Ma­terialkosten für das Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten sollen von 40 auf 100 Prozent erhöht werden. Schließlich soll der Bund anstatt wie bisher 78 Prozent künftig vollständig die Finanzierung der mit dem AFBG verbundenen Kosten übernehmen. So ist es beim Bundes­ausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG) bereits der Fall. Auf diese Weise würden berufliche wie akademische Aufstiegsqualifikationen bundeseinheitlich gleichermaßen unterstützt.

Die Initiative soll in die Sitzung am 27. April 2018 in den Bundesrat eingebracht werden.

Hintergrund: Im Koalitionsvertrag ist das Ziel formuliert, berufliche und akademische Bil­dungswege gleichzustellen, indem Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Meister-, Fachwirt- und Technikerkursen schrittweise von den hierfür anfallenden Kosten befreit werden sollen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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