Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Doris Schröder-Köpf, Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, zum Urteil des NSU-Prozesses

„Für die Angehörigen der Mordopfer geht nach mehr als fünf Prozessjahren ein Martyrium zu Ende. Den Familien wünsche ich, dass sie dieses klare Urteil zur Ruhe kommen lässt, dass jetzt die Bewältigung ihrer Trauer und das Verarbeiten des unfassbaren Verlustes in den Vordergrund treten können.“ „Unerträglich ist es, dass es zu keiner vollständigen Aufklärung dieser 14 Jahre, in denen die rechtsextreme Terrorzelle morden konnte, gekommen ist. Hier sind noch viele Fragen offen und müssen geklärt werden. Die Aufarbeitung kann nicht mit dem Urteil abgeschlossen sein. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig“, so Schröder-Köpf.

Hintergrund: Zur gestrigen (11.07.2018) Urteilsverkündung im NSU-Prozess sprach das Oberlandesgericht München die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, des zehnfachen Mordes schuldig und verhängte die Höchststrafe. Das Gericht verurteilte Zschäpe auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Vier Mitangeklagte erhielten Haftstrafen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln