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Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit: Landesregierung konkretisiert digitalen Wandel in der Verwaltung, für Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung stellt die Weichen, damit Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Ver­bände zukünftig ihre Verwaltungsdienstleistungen online abwickeln können. Auch innerhalb der Verwaltung sollen Vorgänge zukünftig digital abgewickelt werden. Um hierfür einen ver­bindlichen Rahmen zu schaffen, hat das Innenministerium ein Gesetz über digitale Verwal­tung und Informationssicherheit (NDIG) vorgelegt.

Innenminister Boris Pistorius wies darauf hin, dass große Teile des Lebens, der Arbeitswelt und der Kommunikation digitalisiert würden. Es sei daher wichtig, dass die Verwaltungen Schritt hielten. Die niedersächsischen Behörden sollen durch die Möglichkeiten der Digitali­sierung den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern einfacher, schneller und in jeder Hin­sicht barrierefreier gestalten. Diesen Anspruch hätten die Menschen in Niedersachsen an die Verwaltungen und das wolle die Landesregierung durch die konkreten Vorgaben des NDIG sukzessive umsetzen.

Das Gesetz verpflichtet die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung. Es berücksichtigt dabei die Vorgaben des Onlinezu­gangsgesetzes (OZG) des Bundes und regelt dessen systematische Umsetzung in Nieder­sachsen. Das NDIG trifft hierüber hinaus weitere Regelungen. So verpflichtet es nicht nur zu Online-Services, sondern auch zur IT-Unterstützung in den verwaltungsinternen Prozessen. Insbesondere leitet das NDIG den schrittweisen Wechsel von der papierbezogenen zur elektronischen Aktenführung in niedersächsischen Behörden ein.

Das NDIG trifft auch Regelungen zur Informationssicherheit in der Verwaltung. Es verpflich­tet insbesondere dazu, geeignete Gegenmaßnahmen für Gefahren vorzuhalten und weiter­zuentwickeln. So regelt es, dass ein zu jedem Zeitpunkt aktuelles Gefahrenabwehrsystem im Landesnetz eingesetzt werden muss. Vergleichbare Regelungen finden sich in den meisten bisherigen E-Government-Gesetzen anderer Länder noch nicht.

Niedersachsen nehme hier bewusst eine Vorreiterrolle innerhalb der Länder ein. Die Anzahl der mobilen Endgeräte werde in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen, sagte Pis­torius. Das „Internet der Dinge“ werde den Alltag nachhaltig stark verändern, deswegen wür­den die Anforderungen an die Cybersicherheit nicht nur für Private und Unternehmen, son­dern natürlich auch an die Verwaltungen immer größer und komplexer. Das nehme die Lan­desregierung sehr ernst und arbeite deshalb weiter intensiv daran, das Landesnetz immer besser gegen die sich ständig verändernden Bedrohungen aus dem Cyberraum zu schützen, sagte der Innenminister.

Die im NDIG vorgegebene Digitalisierung der Verwaltung ist mit erheblichen Anstrengungen und Aufwendungen verbunden. Entsprechende Mittel sind im Sondervermögen zur Digitali­sierung eingeplant. Die Landesregierung hat die Verbandsbeteiligung des Gesetzentwurfs freigegeben. Die Verbandsbeteiligung gibt insbesondere den Kommunen die Möglichkeit, das Gesetzesvorhaben mitzugestalten.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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