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Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG)

Das Kabinett hat am 26. März 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen haben das Ziel, Raumordnungsverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Diese Verfahren sind bundesgesetzlich vorgesehen, um Großprojekte schon im Vorfeld des Zulassungsverfahrens auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit hin zu prüfen und einen geeigneten Standort oder eine geeignete Trasse zu identifizieren. Das Landesrecht enthält dazu Verfahrensvorschriften, die nun überarbeitet werden. So sollen künftig die Beteiligungsverfahren stärker digitalisiert und der Aufwand für papiergebundene Auslegungen reduziert werden. Es sollen klare Fristenregelungen geschaffen werden, um die Verfahren zu verkürzen. Außerdem soll das Landesrecht mit bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert werden.

Unabhängig von weitergehenden Überlegungen zur Planungsbeschleunigung auf Bundes- und Landesebene könnte hiermit schon zeitnah ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, dringliche Infrastrukturvorhaben – etwa im Zuge des Stromnetzausbaus – schneller als bisher umzusetzen. Vorhabenträger könnten ihre Planungen frühzeitiger konkretisieren und zur Planfeststellung oder -genehmigung vorlegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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