Artikel-Informationen
erstellt am:
19.09.2017
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG) zu starten und eine Entschließung in den Bundesrat einzubringen. Dadurch sollen die Fördermöglichkeiten öffentlicher nicht bundeseigener Eisenbahnen (NE) verbessert und erhöht werden. Die konzipierte Bundesratsinitiative entspricht den Forderungen aus der Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 21.01.2016 und greift außerdem die Forderungen der Branche auf.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes sind:
1. Gesetzentwurf zur Änderung des SGFFG
Erhöhung der Förderquote auf mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionen
Anerkennung von Planungskosten bis zu 18 Prozent der Baukosten
Ausdehnung der Fördertatbestände auf Neu- und Ausbau
2. Entschließung zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterverkehr durch das SGFFG
Dauerhafte Aufstockung der verfügbaren Fördermittel des Bundes von bisher 25 Millionen EUR jährlich
Die Förderung der NE-Infrastruktur als Ergänzung zum teilweise hochbelasteten oder sogar überlasteten Netz der DB AG hat für Niedersachsen eine große Bedeutung. So betreiben die NE knapp ein Viertel des öffentlichen Eisenbahnnetzes in Niedersachsen. Die betroffenen Eisenbahnen sowie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) bemängeln neben den vom Niedersächsischen Landtag vorgetragenen Kritikpunkten noch die zu späte Vorlagefrist für die Förderanträge, die Sicherung etwaiger Rückforderungsansprüche des Bundes durch kostenintensive Bankbürgschaften, das im Gesetz vorgegebene Priorisierungsverfahren und die bisherige Begrenzung der Planungskosten auf 13 Prozent der Baukosten. Dies deckt sich mit dem Ergebnis einer Evaluation des SGFFG durch das Statistische Bundesamt vom Mai 2015.
Der Gesetzentwurf und die Entschließung sollen umgehend eingebracht werden, damit sie gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode dem Bundestag vorliegen.
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19.09.2017
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