Kabinett beschließt überarbeiteten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms - Landwirtschaftsminister Meyer: Novelle ist ein gelungener Kompromiss
Die Novelle des Landesraumordnungsprogramms (LROP) ist einen großen Schritt vorangekommen: Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt und die Freigabe an den Landtag beschlossen. Der für das LROP zuständige Landwirtschaftsminister Christian Meyer sagte, er freue sich sehr über die jetzige Lösung. Herausgekommen sei ein „gelungener Kompromiss“. Berücksichtigt würden sowohl die Belange der Kommunen als auch die Wünsche von Landwirtschaft, Naturschutz und Wirtschaft.
Die nun vorliegende Fassung für die LROP-Novelle berücksichtigt rund 8000 Stellungnahmen im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum ursprünglichen Entwurf. Darüber hinaus hatte es eine weitere Beteiligung zu der überarbeiteten Fassung mit Erörterungsterminen an fünf Standorten gegeben. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sind ebenfalls eingeflossen. Nun hat der Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend soll der LROP-Entwurf als Verordnung vom Kabinett beschlossen werden.
Christian Meyer sagte, beim Torfabbau sei zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Torfindustrie eine „Lösung mit hohem Klimaschutzfaktor“ erzielt worden. Grundlage dafür war ein gemeinsames Konzept von Naturschutzbund und Torfwirtschaft mit dem Ziel, einen sanften Ausstieg aus dem Torfabbau zu erreichen. Das hat deshalb große Bedeutung, weil Niedersachsen das moorreichste Land ist. Der Minister betonte zugleich, für die landwirtschaftliche Nutzung auf Moorböden sei – auch als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und der Erörterungstermine – eine Schutzklausel eingebaut worden.
Die neu eingeführte Landwirtschaftsklausel stelle klar, dass raumordnerische Festlegungen wie etwa ein Vorranggebiet zur Torferhaltung keine Auswirkungen auf bestehende Flächennutzungen der Landwirte hätten. Maßnahmen wie Stallbauten oder Drainagen werden somit vom LROP nicht tangiert. Meyer wies darauf hin, dass der in der ursprünglichen Entwurfsfassung enthaltene Begriff „Moorentwicklung“ kein Thema mehr sei. Er hoffe, dass sich damit die von Anfang an unberechtigte Sorge vor einer angeblich geplanten großflächigen Wiedervernässung von landwirtschaftlichen Flächen endgültig erledigt habe.
Zugleich komme man mit dem nun vorliegenden LROP-Entwurf dem Ziel ein großes Stück näher, zusammen mit dem Gartenbau die durch Moorzerstörung und Torfnutzung verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig können zusätzliche Flächen für den Moor-, Natur- und Klimaschutz bereitgestellt werden. Damit komme das geplante LROP der Land- und Torfwirtschaft, aber auch dem Umwelt- und Naturschutz entgegen, mindere den Flächenverbrauch und erreiche dennoch einen höheren ökologischen Mehrwert, sagte Minister Meyer. Zudem werde auf die Anliegen der Kommunen Rücksicht genommen, denen eine größtmögliche Planungshoheit bei der künftigen Struktur des Einzelhandels erhalten bleibt, um die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner zu sichern.
Meyer lobte unterdessen „das vorbildliche Konzept“ von Naturschutzbund (NABU) und Industrieverband Garten (IVG). Neben Vorranggebieten für die Torferhaltung auf ungefähr 37.000 Hektar soll es auf Grundlage des gemeinsamen NABU-IVG-Papiers spezielle Vorgaben für jene Vorranggebiete geben, auf denen eine Rohstoffgewinnung ermöglicht wird. Die im noch gültigen LROP von 2012 für den Torfabbau vorgesehenen Flächen sollen von etwa 21.300 auf jetzt rund 3.500 Hektar im Interesse von Landwirtschaft und Klimaschutz reduziert werden. Zusätzlich gelten für diese 3.500 Hektar besondere klimaschutzbedingte Kompensationsfaktoren. Torf soll nur dann abgebaut werden dürfen, wenn pro angefangenem Hektar Abbaufläche eine zusätzliche Kompensation für den Klimaschutz erfolgt.
Einen guten Kompromiss, so Christian Meyer, habe es auch im Zusammenspiel mit den Kommunen gegeben. Das betreffe vor allem die zukünftige Struktur des Einzelhandels und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowohl mit Waren des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittel und Drogerieartikel) als auch mit sogenanntem aperiodischem Sortiment (zum Beispiel Bekleidung, Elektronik, Haushalts- und Spielwaren und Möbel). Im Kern erhalten die Kommunen fortan größere Spielräume bei der Planung. Künftig wird stärker auf die örtliche Situation Rücksicht genommen.
Ursprünglich vorgesehene Karten mit „Erreichbarkeitsräumen“ seien vom Tisch. Um dem Anliegen einer wohnortbezogenen Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs auch in ländlicheren Regionen stärker Rechnung zu tragen, sind überdies Ausnahmen zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben an besonderen Standorten vorgesehen. Zudem wird die Erdverkabelung als Option für den Netzausbau verstärkt aufgegriffen.
Der Landwirtschaftsminister wies ausdrücklich darauf hin, dass das aktuelle Programm aufgrund verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen noch die so genannte Y-Bahntrasse erwähnt. Die bestehenden Regelungen des LROP in Bezug auf die Ertüchtigung der Hafenhinterlandanbindung über die Schiene unterstützen aber die auch von der Landesregierung geforderte „Alpha-Lösung“. Die bisherige Vorrangsicherung für die Y-Trasse wird daher aufgegeben, sobald der Bund im Rahmen der Bundesverkehrswegebedarfsplanung die Voraussetzungen für die „Alpha-Lösung“ geschaffen hat.
Hintergrund zum LROP
Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen und basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994. Es wurde seitdem mehrfach aktualisiert und zuletzt 2012 geändert. Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (wie Siedlung, Verkehrswege oder Rohstoffgewinnung) sowie deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen.
Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Raumordnungsverfahren für Vorhaben von übergeordneter Bedeutung liegen seit Juli 2014 in der Zuständigkeit der vier neu geschaffenen Ämter für regionale Landesentwicklung. In den Ämtern werden wesentliche Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung (insbesondere EU-Förderung), zusammengefasst, die bislang auf verschiedene andere Landeseinrichtungen verteilt waren.
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erstellt am:
26.04.2016
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