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Kabinett legt Landtag Tariftreue- und Vergabegesetz vor – keine Änderungen am Gesetzesvorschlag aufgrund der Verbandsbeteiligung

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in den Landtag beschlossen. Die Verbandsbeteiligung ist abgeschlossen. In ihrer Folge haben sich an dem Gesetzesentwurf keine Änderungen ergeben. Mit den geplanten Änderungen soll der Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und die Vergabestellen reduziert werden.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann betonte, durch den Abbau von Bürokratie sollten einerseits die Unternehmen und andererseits die öffentlichen Auftraggeber entlastet werden: „So erleichtern zum Beispiel elektronische Verfahren beiden Seiten die Vergabe ungemein. Die vorgeschlagene Vereinheitlichung der niedersächsischen Regeln mit denen des Bundes und denen anderer Bundesländer würde es zudem insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen leichter machen, sich auf Ausschreibungen zu bewerben.“

Eine wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Einführung der sogenannten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), mit der das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz an geändertes Bundesrecht angepasst würde. Die UVgO soll das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte regeln. Auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) soll in ihrer aktuellsten Fassung von 2019 zur Anwendung gebracht werden. Vorgeschlagen wird weiter die Herausnahme von Aufträgen unterhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte von Zuwendungsempfängern wie beispielsweise Sportvereinen und Privatpersonen. Sie sollen sich in Zukunft nur an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben halten müssen. Geplant ist weiter die Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 25.000 Euro, womit insbesondere die Kommunen entlastet würden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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