Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung beruft drei nicht ständige Mitglieder des Landespersonalausschusses

Die Landesregierung hat auf Vorschlag des niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport, Boris Pistorius mehrere ordentliche und stellvertretende nicht-ständige Mitglieder in den Landespersonalausschuss (LPA) berufen.

  • Regierungsrätin Marianne Erdmann-Serec, Finanzamt für Fahndungen und Steuersachen Braunschweig (auf Vorschlag des Niedersächsischen Beamtenbundes und Tarifunion): ordentliches Mitglied
  • Bürgermeister Uwe Ahrens, Gemeinde Kathlenburg-Lindau (auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens): stellvertretendes Mitglied
  • Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Alexander Weichbrodt, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (auf Vorschlag des Verbandes der niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e.V.): ordentliches Mitglied

Die Berufungen erfolgen für den Rest der am 13. Oktober 2020 endenden Amtszeit.

Der Landespersonalausschuss ist zur einheitlichen Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet worden und besteht seit 1960; er ist unabhängig und kann beispielsweise die Befähigung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Beamtenberuf feststellen, die nicht die für eine Beamtenlaufbahn vorgeschriebene Vorbildung besitzen.

Vorsitzende des Landespersonalausschusses ist die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Dr. Sandra von Klaeden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln