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Landesregierung beschließt Entwurf des Nachtragshaushalts 2018 über 776 Millionen Euro: beitragsfreie Kitas, weitere Investitionen in Bildung und innere Sicherheit

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das laufende Jahr beschlossen. Damit sollen zent­rale politische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Im Mittelpunkt des Nachtragshaushalts stehen die Einführung der Beitragsfreiheit für das erste und zweite Kin­dergartenjahr bereits ab August 2018, die Bereitstellung von 750 zusätzlichen Stellen im Po­lizeibereich, die weitere Bereitstellung von rund 1.000 Lehrerstellen sowie die Erhöhung der Investitionsförderung beim Krippenausbau für bis zu weitere 5.000 Krippenplätze.

Mit diesen Maßnahmen, die ein Volumen von insgesamt rund 205 Millionen Euro haben, un­terstreicht die Landesregierung ihren Anspruch, Niedersachsen als Bildungsland stärker zu profilieren und die innere Sicherheit des Landes zu stärken. Neben den politischen Kern­punkten bildet der Entwurf des Nachtragshaushalts weitere Maßnahmen ab, die unter an­derem mit rechtlichen Verpflichtungen und Bedarfsanpassungen, Auswirkungen von Land­tagsbeschlüssen des vergangenen Jahres sowie der Neubildung der Landesregierung nach der Landtagswahl im Oktober 2017 im Zusammenhang stehen. So werden aufgrund der Steuermehreinnahmen allein rund 219 Millionen Euro als zusätzliche Zahlung in den kommunalen Finanzausgleich veranschlagt. Das stärkt die Einnahmen der Kommunen.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus höheren Zahlungen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz (netto rund 67 Millionen Euro) sowie für unbegleitete minderjäh­rige Flüchtlinge (rund 113 Millionen Euro). Zusätzlich werden weitere Ausgaben im Bereich Katastrophenschutz, der Einführung der Meisterprämie, Erhöhung der Planungsmittel für den Straßenbau sowie für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes veranschlagt.

Rund 83 Millionen Euro werden für Beihilfe- und Versorgungsausgaben anfallen. Die Lan­desregierung hat in diesem Zusammenhang beschlossen, der Landesversorgungsrücklage 90 Millionen Euro zuzuführen. Diese Rücklage soll die Finanzierung steigender Versorgungs­ausgaben vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung abfedern. Ihr Bestand wird jetzt auf gut 600 Millionen Euro anwachsen.

Gegenfinanziert wird der Nachtragshaushalt insbesondere über Steuermehreinnahmen in Höhe von 684 Mil­lionen Euro entsprechend der letzten November-Steuerschätzung, Einnahmeveränderungen in Höhe von insgesamt rund 92 Millionen Euro, primär im Bereich Unterhaltsvorschuss, so­wie einer Anpassung einzelner Haushaltsposten an die aktuelle Entwicklung. Dazu gehören beispielsweise Zinsminderausgaben und die Reduzierung von Ausgaben für die Landesaufnahmebehörde.

Durch den Nachtragshaushalt wird das Haushaltsvolumen 2018 insgesamt 31,7 Milliarden Euro betragen. Der Haushaltsplan-Entwurf wird dem Landtag Ende Januar 2018 mit der Bitte zugeleitet werden, ihn zeitnah zu beraten und zu verabschieden.

Tabellarische Übersicht über Inhalte des Nachtrags 2018

Ausgaben in Millionen Euro

2018

Beitragsfreiheit 1. und 2. Kindergartenjahr ab 01.08.2018

109

750 zusätzliche Stellen Polizei
(davon 500 Polizeianwärter und 250 Stellen/VZE Polizeiverwaltung)

15

997 Lehrerstellen
durch Hinausschieben bisher zum 31.07.2018 wirksam werdender kw-Vermerke

22

Erhöhung der Investitionsförderung Krippenausbau für bis zu 5.000 weitere Krippenplätze (Fördersatz 12.000 statt 9.500 Euro je Platz)

60

Zusätzlich Zahlung in den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) wegen höherer Steuermehreinnahmen (einschließlich Steuerverbundabrechnung 2017 in 2018)

219

Zuführung Landesversorgungsrücklage

90

Zinsminderausgaben

-80

Streichung Globale Minderausgaben

59

Minderausgaben für die Landesaufnahmebehörde (LABNI)

-69

Mehrausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

113

Anpassung im Quotalen System

-101

Novelle Unterhaltsvorschussgesetz
(netto nach Abzug Erstattungen: 67)

155

Anpassung Beihilfen und Versorgung

83

Diverse Einzelmaßnahmen kleineren Umfangs

101

Summe Nachtrag

776

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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