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Landesregierung beschließt Neufassung des Berufsrechts im amtlichen Vermessungswesen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag auf Vorschlag von Innenminister Boris Pistorius beschlossen, das Niedersächsische Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (NÖbVIG) neu zu fassen. Das Gesetz regelt das Berufsrecht, das zuletzt 2009 geändert wurde.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure werden zur Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten im amtlichen Vermessungswesen durch das Land bestellt. Zu deren Kernaufgaben zählt die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen, wie zum Beispiel die Bildung von Bauplätzen.

Die Neufassung des Gesetzes erfolgt aufgrund geänderter Normen in anderen Rechtsgebieten und aktueller Rechtsprechung sowie aufgrund fachlicher Erfordernisse. Neu aufgenommen werden soll auch eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.

In der Praxis bewährte Vorgehensweisen sollen normiert werden. Durch den Wegfall von bislang vorgegebenen Genehmigungspflichten soll den Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus Rechnung getragen werden. Mit der Neufassung des Gesetzes soll die Stellung der ÖbVI in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben gestärkt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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