Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung bringt Soforthilfe für Hochwassergeschädigte und kommunale Infrastruktur auf den Weg: 25 Millionen für schnelle und unbürokratische Maßnahmen

Die Landesregierung hat in einer Sondersitzung am (heutigen) Donnerstag mit demEntwurf eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2017 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Soforthilfe für Hochwassergeschädigte, für Erstattung nach dem Katastrophenschutzgesetz sowie die Beseitigung von Schäden bei der kommunalen Infrastruktur auf den Weg gebracht. Ziel ist es, für die von den Hochwasserereignissen in Niedersachsen betroffenen Menschen und Kommunen eine schnelle und unbürokratische Hilfe sicherzustellen. Dafür sollen zunächst 25 Millionen Euro bereit gestellt werden. Die Höhe des Soforthilfeprogramms sowie das Verfahren orientieren sich an den Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2013.

Der Entwurf des Nachtrages soll nach den Vorstellungen der Landesregierung bereits am 9. August 2017 unter Verzicht auf die 1. Lesung im Landtag direkt im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der Bitte beraten werden, bereits in der Plenarsitzungswoche im August den Nachtragshaushalt zu beschließen.

Damit wäre eine sehr schnelle Auszahlung der bereitgestellten Mittel der Soforthilfe möglich. Wie eine Unterstützung durch das Land für eilbedürftige Maßnahmen der öffentlichen Infrastruktur gewährt wird, wird zeitnah geklärt.

Die Landesregierung bedankt sich noch einmal sehr herzlich bei allen Helferinnen und Helfern, die Großartiges geleistet haben. Nach dieser gelebten Solidarität der haupt- und ehrenamtlichen Helfer folgt nun die Solidarität durch das Land. Wir haben heute den Weg freigemacht für finanzielle Soforthilfe. Weitere Schritte werden folgen.

Ein unter der Federführung des Umweltministeriums gebildeter ressortübergreifender Stab zur Aufarbeitung der Hochwasserschäden entwickelt derzeit neben der strukturierten Erfassung der eingetretenen Schäden auch die Antrags- und Abwicklungsmodalitäten für eine finanzielle Unterstützung Betroffener bei der Beseitigung von Hochwasserschäden.

Daneben wurden bereits steuerliche Verfahrensvereinfachungen getroffen, um den durch die Überschwemmungen Geschädigten entgegen zu kommen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.08.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln