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Landesregierung schlägt Reformationstag als neuen Feiertag vor

Gesetzentwurf geht in die parlamentarische Beratung


Der Reformationstag am 31. Oktober soll ab diesem Jahr zum neuen gesetzlichen Feiertag erklärt werden. Das hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Ein ent­sprechender Gesetzentwurf soll in den Landtag eingebracht werden.


Die Einführung eines neuen arbeitsfreien Feiertages wurde in den vergangenen Monaten in­tensiv im Landtag und der Öffentlichkeit diskutiert. Im März hatte das Kabinett eine Ver­bandsanhörung beschlossen. In der sechswöchigen Frist haben sich insgesamt 22 beteiligte Institutionen mit Stellungnahmen zu Wort gemeldet. Diese Stellungnahmen sind sehr unter­schiedlich ausgefallen, für und gegen die Einführung des Reformationstages als gesetzlichen Feiertag. Häufig wurde ein neuer gesetzlicher Feiertag grundsätzlich begrüßt, aber dafür an­dere Tage vorgeschlagen. Die in den Stellungnahmen genannten Präferenzen sind so unterschiedlich, dass hieraus kein einheitlicher Wille für oder gegen den Reformationstag oder für einen an­deren Tag zu erkennen ist. Darum hält die Landesregierung an ihrem ursprünglichen Vor­schlag fest.

Hierbei hat sie sich leiten lassen von der protestantischen Prägung Norddeutschlands und von der nur im Verbund mit der anderen norddeutschen Länder möglichen Vermeidung einer „Insellösung“. Hamburg und Schleswig-Holstein haben den Reformationstag ab 2018 bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Auch in Bremen liegt eine parlamentarische Vorentschei­dung zur Einführung des Reformationstages als gesetzlicher Feiertag bereits vor.

Mit der umfangreichen Verbandsanhörung sieht die Landesregierung einen wesentlichen Punkt des vorgesehenen Diskussions- und Konsultationsprozess als erfüllt an. Sie geht da­von aus, dass dieser Prozess im Gesetzgebungsverfahren weiter fortgesetzt wird.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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