Artikel-Informationen
erstellt am:
08.04.2019
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Niedersachsen will das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit eindämmen. Das Kabinett hat einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Innenminister Pistorius zur Änderung des Waffengesetzes am (heutigen) Dienstag zugestimmt.
Mit dem Gesetzesantrag sollen drei Ziele verfolgt werden:
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Es geht bei diesem Vorstoß vorrangig nicht darum, auf die größere öffentliche Aufmerksamkeit bei Angriffen mit Messern zu reagieren, das gibt auch die aktuelle Entwicklung in der Kriminalitätsstatistik zumindest in Niedersachsen nicht her. Es geht vielmehr darum, das Selbstverständliche noch einmal ganz eindeutig zu artikulieren und in Gesetzesform festzuhalten, damit wirklich jedem klar ist, was in unserer Gesellschaft akzeptabel ist und was nicht. Niemand braucht ein Messer in Schulen, im Kindergarten, im Bus oder in der Fußgängerzone.“
Das Gesetz wird auch weiterhin sehr klar dahingehend differenzieren, ob ein Messer missbräuchlich als Waffe mitgeführt wird oder zu legitimen anderen Zwecken. Pistorius: „Ich kann jeden, der etwa aus Gewohnheit sein Schweizer Taschenmesser dabei hat oder mit seinem Koch- oder Kartoffelschälmesser zum Kochen bei Freunden fährt, beruhigen. In solchen Fällen wird das Mitführen von Messern auch zukünftig nicht ordnungswidrig sein.“
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08.04.2019
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