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Neufassung des Straßengesetzes (NStrG): Behörden erhalten bessere Handhabe zum Verbot von Koranverteilaktionen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf für eine Neufassung des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zugestimmt. Damit sollen bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nicht nur straßenbezogene Belange berücksichtigt werden, sondern auch ordnungsrechtliche Belange. Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung sind insbesondere die so genannten Islam-Informationsstände und Koranverteilaktionen, über die in den vergangenen Jahren häufig salafistische Propaganda verbreitet wurde. Die Erweiterung des Prüfungsmaßstabes soll den Behörden eine verbesserte Handhabung unter anderem gegen derartige Aktionsformen bieten. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Erarbeitet worden ist der Entwurf vom niedersächsischen Verkehrsministerium unter Beteiligung des Innenministeriums. Innenminister Boris Pistorius sagte, die Koranverteilaktionen und ähnliche Aktionsformen seien öffentliche Anlaufpunkte von Salafisten. Junge Menschen, die sich später radikalisiert haben, hätten an diesen Ständen Kontakt zu der salafistischen Szene bekommen, sagte Boris Pistorius. Bisher sei es schwierig, gegen diese Stände vorzugehen. Die Neufassung des Gesetzes sei wichtig, damit die Kommunen in Zukunft die Anmeldungen solcher Stände unterbinden können.

Darüber hinaus beinhaltet die angestrebte Gesetzänderung die Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU („Seveso III-Richtlinie“) mit Anforderungen an neue Entwicklungen in der Nach­barschaft von Störfallanlagen (Paragraf 38 NStrG). Vorgesehen ist zudem die Schaffung einer weiteren Möglichkeit (neben Paragraf 75 Verwaltungsverfahrensgesetz und Paragraf 6 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz) bei zusammenhängenden Projekten nur ein einziges Planfeststellungsverfahren von einer Behörde durchführen lassen zu können. Diese Regelung soll die Landkreise und kreisfreien Städte entlasten und zu einer Beschleunigung wichtiger Infrastrukturprojekte beitragen.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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